DGAP-Adhoc
Asian Bamboo sind Insolvenzanträge zugegangen, die DEG und PROPARCO beim Amtsgericht Hamburg gestellt haben - Seite 2
einer Fläche von 50.338 ha. Aktuell ist eine Erweiterung des
Geschäftsgegenstands um die Projektentwicklung in der Immobilienbranche
geplant. Als ein "National Key Flagship Enterprise" ist Asian Bamboo
führend in der Entwicklung der chinesischen Agrarindustrie.
Asian Bamboo verfügt über Prüfzertifikate für organische Lebensmittel in
China, Japan, Europa und den USA sowie über HACCP und ISO9001
Zertifizierungen. Das Plantagen-Management der Gesellschaft hat von der
Schweizer Firma SGS die GLOBALGAP (Global Good Agriculture Practices)
Zertifizierung erhalten.
Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem
wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)
unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in
Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die
Asian-Bamboo-Website unter www.asian-bamboo.com oder www.asian-bamboo.de.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit
dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner
Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die
Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang
mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian
Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem
wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)
unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in
Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die
Asian-Bamboo-Website unter www.asian-bamboo.com oder www.asian-bamboo.de.
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ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit
dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner
Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die
Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang
mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian
Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen
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