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    EANS-News  563  0 Kommentare OMV Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

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    Kapitalmaßnahmen/OMV / Österreich / Öl / Gas

    Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

    Übertragung von eigenen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive
    Plans 2012 und des Matching Share Plans 2014

    Die OMV Aktiengesellschaft ("OMV" oder "Gesellschaft") beabsichtigt
    auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats vom 18. März 2015 und
    des am 26. Februar 2015 veröffentlichten Berichts gemäß § 65 Abs 1b
    iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz, eigene Aktien im Rahmen
    des (i) Long Term Incentive Plans (LTIP) 2012 und des (ii) Matching
    Share Plans (MSP) 2014 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte
    sowie Potentials der OMV zu übertragen.

    Die Gesellschaft gibt daher gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm der
    Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112,
    "VeröffentlichungsV") Folgendes bekannt:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65
    Abs 1b AktG: 17. Mai 2011.

    2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
    17. Mai 2011 elektronisch gemäß § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG und auf
    der Homepage der Gesellschafthttp://www.omv.com.

    3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung
    erfolgt voraussichtlich am 1. April 2015.

    4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber
    lautende Stückaktien der OMV.

    5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) und Anteil der zu übertragenden
    eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu höchstens 189.900 auf Inhaber
    lautende Stückaktien, dies entspricht bis zu rund 0,0580% des
    Grundkapitals der OMV.

    Dies entspricht der Zahl der unter dem Long Term Incentive Plan 2012
    und dem Matching Share Plan 2014 zugeteilten Aktien vor Abzug von
    Steuern und Abgaben aber nach Abzug von Zuteilungen bei denen, soweit
    gemäß dem jeweiligen Plan zulässig, für eine Barauszahlung anstelle
    einer Aktienübertragung optiert wurde.

    6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie:
    Keiner. Die Aktien werden als Bonusaktien im Rahmen langfristiger
    Incentive- und Vergütungsprogramme übertragen.

    7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: Außerbörsliche
    Übertragung an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte sowie
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