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OMV Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
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Kapitalmaßnahmen/OMV / Österreich / Öl / Gas
Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
Übertragung von eigenen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive
Plans 2012 und des Matching Share Plans 2014
Die OMV Aktiengesellschaft ("OMV" oder "Gesellschaft") beabsichtigt
auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats vom 18. März 2015 und
des am 26. Februar 2015 veröffentlichten Berichts gemäß § 65 Abs 1b
iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz, eigene Aktien im Rahmen
des (i) Long Term Incentive Plans (LTIP) 2012 und des (ii) Matching
Share Plans (MSP) 2014 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte
sowie Potentials der OMV zu übertragen.
Die Gesellschaft gibt daher gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm der
Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112,
"VeröffentlichungsV") Folgendes bekannt:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65
Abs 1b AktG: 17. Mai 2011.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
17. Mai 2011 elektronisch gemäß § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG und auf
der Homepage der Gesellschafthttp://www.omv.com.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung
erfolgt voraussichtlich am 1. April 2015.
4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien der OMV.
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) und Anteil der zu übertragenden
eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu höchstens 189.900 auf Inhaber
lautende Stückaktien, dies entspricht bis zu rund 0,0580% des
Grundkapitals der OMV.
Dies entspricht der Zahl der unter dem Long Term Incentive Plan 2012
und dem Matching Share Plan 2014 zugeteilten Aktien vor Abzug von
Steuern und Abgaben aber nach Abzug von Zuteilungen bei denen, soweit
gemäß dem jeweiligen Plan zulässig, für eine Barauszahlung anstelle
einer Aktienübertragung optiert wurde.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie:
Keiner. Die Aktien werden als Bonusaktien im Rahmen langfristiger
Incentive- und Vergütungsprogramme übertragen.
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: Außerbörsliche
Übertragung an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte sowie
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