checkAd

     475  0 Kommentare Versicherungsschutz für Maschine auch bei vorsätzlichem Absturz

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Für eine abgestürzte Maschine bestünde nach Einschätzung aus Branchenkreisen auch im Fall eines vorsätzlich herbeigeführten Absturzes durch den Co-Piloten Versicherungsschutz. Die Versicherung gilt diesen Angaben zufolge unabhängig von der Ursache des Unglücks. Der führende Versicherer für das Flugzeug ist die Münchner Allianz-Versicherung. "Wir stehen bereit, unseren Kunden so umfassend und so schnell wie möglich zu unterstützen und arbeiten dabei eng mit den anderen beteiligten Versicherern zusammen", hatte das Unternehmen nach dem Absturz am Dienstag erklärt. Wie in der Luftfahrtversicherung üblich, trage der Konzern die Deckung gemeinsam mit mehreren anderen Versicherern.

    Zu den neuen Erkenntnissen über die Absturzursache wollte sich die Allianz am Donnerstag aber nicht äußern. Zunächst müsse das Ergebnis der offiziellen Ermittlungen abgewartet werden. Auch bei der Ende 2014 vor Indonesien abgestürzten Air-Asia-Maschine und den beiden Flugzeugunglücken der Malaysia Airline im vergangenen Jahr war die Allianz betroffen. Der Konzern ist nach eigenen Angaben seit Beginn der motorisierten Luftfahrt weltweit die Nummer eins bei der Luftversicherung./dwi/DP/stb





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Versicherungsschutz für Maschine auch bei vorsätzlichem Absturz Für eine abgestürzte Maschine bestünde nach Einschätzung aus Branchenkreisen auch im Fall eines vorsätzlich herbeigeführten Absturzes durch den Co-Piloten Versicherungsschutz. Die Versicherung gilt diesen Angaben zufolge unabhängig von der …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer