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    DGAP-News  337  0 Kommentare euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung vom 24. März 2015 bekannt


    DGAP-News: euromicron AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung
    vom 24. März 2015 bekannt

    27.03.2015 / 08:00

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    PRESSEMITTEILUNG

    euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung vom
    24. März 2015 bekannt

    Frankfurt, den 27. März 2015 - Mit Datum vom 24.03.2015 veröffentlichte
    die euromicron AG eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15
    Wertpapierhandelsgesetz. Darin wurden gemäß der gesetzlichen Vorgaben
    Insiderinformationen in der geforderten Kürze sowie unverzüglich
    veröffentlicht. Zu den in der Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemachten
    Sachverhalten stellt die euromicron AG heute folgende weiterführende
    Erläuterungen zur Verfügung:

    - Wir können den Umfang der Bilanzierungsfehler auf die in der
    Ad-hoc-Mitteilung genannte Größenordnung von rund 15 Millionen EUR
    eingrenzen und bestätigen, dass darüber hinaus nach eingehender Prüfung
    aller Projekte durch die Fachabteilungen keine weiteren Fehler
    festgestellt wurden.

    - Insgesamt sind in den Jahren 2012 und 2013 durch Unternehmen des
    euromicron Konzerns pro Jahr rund 5.000 Projekte abgewickelt oder
    bearbeitet worden. Zu korrigierende Bilanzierungsfehler traten auf bei
    insbesondere rund 25 Großprojekten bei drei Systemgesellschaften des
    euromicron Konzerns.

    - Gemäß IAS 8 (International Accounting Standards 8: "Bilanzierungs- und
    Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler") werden die
    Fehler ergebnisneutral mit dem Eigenkapital des Konzerns verrechnet.
    Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir die Jahresprognose 2014 für den
    Konzern einhalten werden.

    - Die Fehler und Korrekturen haben auch keine Auswirkungen auf die
    Impairment-Bewertungen einzelner Konzerngesellschaften.

    - Bei den aufgefallenen Fehlern bei der Bilanzierung und Bewertung der
    Projekte, handelte es sich insbesondere um Kalkulationsfehler,
    fehlerhafte Aufmaßerstellungen und fehlende Nachlaufkosten bei
    Projektkalkulationen im Rahmen von Großbauprojekten.

    - Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit erwartete Nachträge von
    Kunden berücksichtigt, die nicht ausreichend protokolliert und somit
    bei Schlussrechnung der Projekte nicht dokumentiert werden konnten.

    - Im Rahmen der öffentlich bereits mehrfach dargestellten, nunmehr
    abgeschlossenen "Agenda 500" wurden die Organisationsstrukturen in den
    Konzerngesellschaften dahingehend professionalisiert, dass u.a.
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