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euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung vom 24. März 2015 bekannt
DGAP-News: euromicron AG / Schlagwort(e): Sonstiges
euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung
vom 24. März 2015 bekannt
27.03.2015 / 08:00
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PRESSEMITTEILUNG
euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung vom
24. März 2015 bekannt
Frankfurt, den 27. März 2015 - Mit Datum vom 24.03.2015 veröffentlichte
die euromicron AG eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15
Wertpapierhandelsgesetz. Darin wurden gemäß der gesetzlichen Vorgaben
Insiderinformationen in der geforderten Kürze sowie unverzüglich
veröffentlicht. Zu den in der Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemachten
Sachverhalten stellt die euromicron AG heute folgende weiterführende
Erläuterungen zur Verfügung:
- Wir können den Umfang der Bilanzierungsfehler auf die in der
Ad-hoc-Mitteilung genannte Größenordnung von rund 15 Millionen EUR
eingrenzen und bestätigen, dass darüber hinaus nach eingehender Prüfung
aller Projekte durch die Fachabteilungen keine weiteren Fehler
festgestellt wurden.
- Insgesamt sind in den Jahren 2012 und 2013 durch Unternehmen des
euromicron Konzerns pro Jahr rund 5.000 Projekte abgewickelt oder
bearbeitet worden. Zu korrigierende Bilanzierungsfehler traten auf bei
insbesondere rund 25 Großprojekten bei drei Systemgesellschaften des
euromicron Konzerns.
- Gemäß IAS 8 (International Accounting Standards 8: "Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler") werden die
Fehler ergebnisneutral mit dem Eigenkapital des Konzerns verrechnet.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir die Jahresprognose 2014 für den
Konzern einhalten werden.
- Die Fehler und Korrekturen haben auch keine Auswirkungen auf die
Impairment-Bewertungen einzelner Konzerngesellschaften.
- Bei den aufgefallenen Fehlern bei der Bilanzierung und Bewertung der
Projekte, handelte es sich insbesondere um Kalkulationsfehler,
fehlerhafte Aufmaßerstellungen und fehlende Nachlaufkosten bei
Projektkalkulationen im Rahmen von Großbauprojekten.
- Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit erwartete Nachträge von
Kunden berücksichtigt, die nicht ausreichend protokolliert und somit
bei Schlussrechnung der Projekte nicht dokumentiert werden konnten.
- Im Rahmen der öffentlich bereits mehrfach dargestellten, nunmehr
abgeschlossenen "Agenda 500" wurden die Organisationsstrukturen in den
Konzerngesellschaften dahingehend professionalisiert, dass u.a.
PRESSEMITTEILUNG
euromicron AG gibt weiterführende Erläuterungen zur Ad-hoc-Mitteilung vom
24. März 2015 bekannt
Frankfurt, den 27. März 2015 - Mit Datum vom 24.03.2015 veröffentlichte
die euromicron AG eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15
Wertpapierhandelsgesetz. Darin wurden gemäß der gesetzlichen Vorgaben
Insiderinformationen in der geforderten Kürze sowie unverzüglich
veröffentlicht. Zu den in der Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemachten
Sachverhalten stellt die euromicron AG heute folgende weiterführende
Erläuterungen zur Verfügung:
- Wir können den Umfang der Bilanzierungsfehler auf die in der
Ad-hoc-Mitteilung genannte Größenordnung von rund 15 Millionen EUR
eingrenzen und bestätigen, dass darüber hinaus nach eingehender Prüfung
aller Projekte durch die Fachabteilungen keine weiteren Fehler
festgestellt wurden.
- Insgesamt sind in den Jahren 2012 und 2013 durch Unternehmen des
euromicron Konzerns pro Jahr rund 5.000 Projekte abgewickelt oder
bearbeitet worden. Zu korrigierende Bilanzierungsfehler traten auf bei
insbesondere rund 25 Großprojekten bei drei Systemgesellschaften des
euromicron Konzerns.
- Gemäß IAS 8 (International Accounting Standards 8: "Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler") werden die
Fehler ergebnisneutral mit dem Eigenkapital des Konzerns verrechnet.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir die Jahresprognose 2014 für den
Konzern einhalten werden.
- Die Fehler und Korrekturen haben auch keine Auswirkungen auf die
Impairment-Bewertungen einzelner Konzerngesellschaften.
- Bei den aufgefallenen Fehlern bei der Bilanzierung und Bewertung der
Projekte, handelte es sich insbesondere um Kalkulationsfehler,
fehlerhafte Aufmaßerstellungen und fehlende Nachlaufkosten bei
Projektkalkulationen im Rahmen von Großbauprojekten.
- Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit erwartete Nachträge von
Kunden berücksichtigt, die nicht ausreichend protokolliert und somit
bei Schlussrechnung der Projekte nicht dokumentiert werden konnten.
- Im Rahmen der öffentlich bereits mehrfach dargestellten, nunmehr
abgeschlossenen "Agenda 500" wurden die Organisationsstrukturen in den
Konzerngesellschaften dahingehend professionalisiert, dass u.a.
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