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    ROUNDUP/Schienenkartell  589  0 Kommentare Erste Strafverfahren eingestellt

    BOCHUM (dpa-AFX) - Der erste Prozess um das "Schienenkartell" ist am Montag ohne Verurteilung zu Ende gegangen. Das Bochumer Landgericht stellte alle Strafverfahren gegen Zahlung von insgesamt 290 000 Euro ein. Die sechs Manager des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine und ein früherer Mitarbeiter von ThyssenKrupp haben die Zahlungsauflagen sofort akzeptiert.

    Die Angeklagten hatten gestanden, bei Ausschreibungen der Deutschen Bahn Preise und Quoten abgesprochen zu haben. Im Prozess ging es um wettbewerbswidrige Absprachen zwischen 2006 und 2011. Der Schaden für die Bahn liegt laut Staatsanwaltschaft im dreistelligen Millionenbereich.

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    Die Einstellungen erfolgten laut Gericht wegen der großen Aufklärungshilfe und der geringen Schuld der Angeklagten. "Die Angeklagten waren ausführende Personen", sagte Richter Michael Rehaag im Prozess. "Sie waren nicht die Initiatoren des Schienenkartells." Besonders hervorzuheben sei das freimütige und vorbehaltlose Geständnis des angeklagten Ex-Vorstandsmitglieds von Voestalpine. "Er hat Verantwortung übernommen, wo er Verantwortung getragen hat", so Rehaag. Die Staatsanwaltschaft hatte der Einstellung der Strafverfahren nach anfänglichem Zögern ebenfalls zugestimmt.

    Ein besonderes Augenmerk liegt nun auf dem zweiten Prozess, der im Herbst beginnen soll. Dann müssen sich sieben weitere Beschuldigte vor Gericht verantworten - darunter auch zwei ehemalige Vorstandsmitglieder des ThyssenKrupp-Konzerns. Sie sollen die Hauptverantwortlichen des "Schienenkartells" gewesen sein. Beide sollen bis jetzt nicht geständig sein.

    Kartellrechtlich ist das Verfahren bereits abgeschlossen. ThyssenKrupp und Voestalpine haben nach eigenen Angaben Bußgelder von rund 200 Millionen Euro gezahlt. Außerdem wurde sich mit der Bahn auf millionenschwere Schadenersatzzahlungen geeinigt. ThyssenKrupp hatte sich nach Angaben eines Sprechers von insgesamt 15 Mitarbeitern getrennt.

    Die vom Bochumer Landgericht festgesetzten Geldauflagen fließen an die Landeskasse und an karitative Einrichtungen. Die größte Einzelsumme muss das ehemalige Vorstandsmitglied von Voestalpine zahlen - insgesamt 100 000 Euro./med/DP/jha





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