LPKF
Bodenbildung möglich! Noch kein Kaufsignal!
Die fundamentalen News in den vergangenen Wochen, u.a. auch eine Dividendenkürzung, brachten die LPKF-Aktie seit März nochmals deutlich unter Druck. Die Aktie bewegt sich in einem breiten, langfristigen Abwärtstrendkanal. Dessen untere Begrenzung stellt hierbei ein Kursziel dar. Allerdings könnte sich das Abwärtspotenzial langsam erschöpft haben. Denn im Bereich von 8 Euro treffen zwei weitere untere Trendkanalbegrenzungen aufeinander. Somit darf bei ca. 8 bis 7,80 Euro von einer „Kreuzunterstützung“ gesprochen werden. Interessant auch die jüngsten Tageskerzen, die leichtes Kaufinteresse und eine Stabilisierung präsentieren. Nach den längeren schwarzen Tageskerzen bei hohen Umsätzen könnte somit vom Gesamtbild auch ein Ende der Abwärtsbewegung eintreten. Aber Vorsicht: Diese Annahme steht noch ein wenig auf wackligen Beinen. Erst ein Anstieg über 9 Euro per Daily-Close dürfte eine Gegenbewegung mit einem Test des seit März laufenden kurzfristigen Abwärtstrends durchsetzen. Und ein Fall unter ca. 7,70 Euro eine erneute Abwärtswelle starten lassen. Die Aktie darf aber von antizyklisch orientierten Anlegern auf die „Watchlist“ gesetzt werden – eine Bodenbildung in den kommenden Tagen könnte sodann eine kurzfristige Einstiegschance bieten.
Tageskerzen - LPKF Laser & Electronics AG
Mit Gap nach unten ging es seit Mitte März abwärts. Nun ist die Aktie an einer Kreuzunterstützung angelangt. Hier wird es nun spannend, ob eine Bodenbildung gelingt oder neue Tiefs nochmals Druck nach unten aufbauen.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.