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    Steuerreform  10753  12 Kommentare Abschaffung der Abgeltungsteuer? Höhere Steuersätze auf Kapitalerträge!

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plant den großen Wurf in der Steuergesetzgebung. Der Entwurf zu Reform der Erbschaftsteuer wird bereits heftig von Familienunternehmen kritisiert (siehe hier und hier). Nun liegt die Frage der Abgeltungsteuer und der Steuersätze auf Kapitalerträge auf dem Tisch.

    Automatischer Informationsaustausch zu Steuerdaten

    In nicht allzu ferner Zukunft könnte die Abgeltungsteuer in den Ruhestand geschickt werden. Darauf könnten dann höhere Steuersätze auf Kapitalerträge folgen. Wann? Womöglich schon im Jahr 2017. Aktuell arbeite Schäuble mit Finanzministern aus mehr als 50 OECD-Ländern am automatischen Informationsaustausch zu Steuerdaten zusammen, so der Finanzminister gegenüber der WirtschaftsWoche. "Wenn wir den bis 2017 wirksam hinbekommen, müssen wir auch nicht mehr länger sagen: 25 Prozent von X ist besser als 45 Prozent von nix", sagte der Finanzminister der weiter: "Dann wären auch wieder höhere Steuersätze auf Kapitalerträge denkbar.“

    Der Fehler mit der Abgeltungsteuer

    Die Abgeltungsteuer wurde von Schäubles Amtsvorgänger Peer Steinbrück beschlossen. Der WirtschaftsWoche sagte Schäuble: "Damals bei der Einführung war das Argument, man müsse sich mit geringeren Sätzen zufrieden geben, weil in einer globalisierten Wirtschaft sonst massive Steuer- und Kapitalflucht drohe." Die Kapitalertragssteuer beläuft sich in Deutschland derzeit auf lediglich 25 Prozent, selbst für Großanleger, während die Lohnsteuer für einfache Arbeitnehmer bis zu 42 Prozent beträgt. Schäuble weiter: "Ich war nie ein Anhänger dieser Idee, aber ich war damals leider nicht zuständig.“

    Nachteil für den Finanzplatz Deutschland befürchtet

    Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Spiel gebrachten Änderungen bei der Abgeltungsteuer sorgen für heftige Debatten bei Vertretern aus Politik und Wirtschaft. "Das erfolgreiche Konzept aus kurzfristigen fiskalischen Gründen zu konterkarieren, würde die frühere komplexe und als ungerecht empfundene Besteuerung privater Kapitalanlagen wieder aufleben lassen", sagte Fröhlich der WirtschaftsWoche. "Damit wären gravierende Nachteile für den Finanzplatz Deutschland verbunden. Zudem beinhalte eine Abkehr von der Abgeltungsteuer europarechtliche Probleme.

    Lesen Sie hier mehr: Abgeltungsteuer: Nachteil für Finanzplatz Deutschland - Kritik an Schäubles Steuerplänen





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    Steuerreform Abschaffung der Abgeltungsteuer? Höhere Steuersätze auf Kapitalerträge! In nicht allzu ferner Zukunft könnte die Abgeltungsteuer in den Ruhestand geschickt werden. Darauf könnten dann höhere Steuersätze auf Kapitalerträge folgen. Wann? Womöglich schon im Jahr 2017.

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    Kommentare

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    10.06.15 21:16:17
    Bei der Erbschaftssteuer werden nur DEUTSCHE Anteilseigner rasiert, wie übrigens jetzt schon Firmenübertragungen. Seit 2008 wurden die bis dahin geltenden Bilanzwerte durch die Verkehrswerte ersetzt! Deshalb auch der Aufschrei, da bisher jede Gesetzesänderung zu einer erheblichen Verschärfung der Steuersätze führte!
    Ausländische Aktionärsinhaber unterliegen überhaupt keiner deutschen Erbschaftssteuer und dort gibt es jede Menge Zugeständnisse an Anteilseignern. So wird z.B. Aktienbesitz in GB und den USA steuerlich gefördert. Somit ist auch verständlich, warum die Mehrheit der deutschen Aktiengesellschaften in Ausländischer Hand ist.

    So und nun das interessantere: Zugunsten dieser Auslandsaktionäre wurde die Körperschaftssteuer 2008 abgeschafft . Im Gegenzug für den Steuerausfall wurden den deutschen Anteilseignern das Halbeinkünfteverfahren entzogen und auf "Wesentliche" Beteiligungen beschränkt. Die Anrechenbarkeit der Kapitalertragssteuer auf den pers. Steuersatz wurde abgeschafft. Die Anrechenbarkeit der Körperschaftssteuer mangels Einhebung ebenso. Somit zahlt jeder Anteilseigner für seine Einkünfte aus Kapitalgesellschaften mit den Steuern der Firma bereits immer den Höchststeuersatz.

    Die Abschaffung der Abgeltungssteuer würde nun wiederrum die ausländischen Anteilseigner bevorzugen und diese Ausfälle müssen von den inländischen Anteilseignern getragen werden. Um eine grundgesetzwidrige Überbesteuerung zu vermeiden, müssten die unternehmensseitigen Gewinnsteuern nochmals reduziert werden und das würde ausschließlich den ausländischen Aktionären zugute kommen!

    Hier stellt sich für mich nun die Frage, wo hängt der Hund für wen bellt er! Wenn man das beängstigende Stillschweigen unserer Regierung zur NSA-Affäre betrachtet, drängt sich mir der Verdacht auf, dass da dermaßen Leichen im Keller liegen, dass man alles mitmacht, nur um an der Macht zu bleiben!!
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    04.06.15 13:47:54
    Bei der Erbschaftssteuer werden Aktionäre rasiert, während GUTE Mittelstandseigentümer fast NULL Steuer bezahlen müssen, weil sie angeblich "Arbeitsplätze" garantieren. Ähnliche Privelegien gelten für Immobilien.

    Also hält fast niemand Aktien - den dort lässt sich Steuer nicht durch Tricks umgehen.
    Das führt zu immer mehr Vermögenskonzentation in wenigen Händen.

    Wer nicht Mio.€ zur Verfügung hat, bleibt in Anleihen, da gibts zwar keine Zinsen, aber auch kein Riskio und gnadenlose Erbschaftssteuer.

    Und die Unternehmen finanzieren sich über Schulden, die die Position der Banken im System sichern - Eigenkapital bilden ist nicht vorgesehen.

    Und die Banken entscheiden, wer Kredite bekommt und wer nicht.

    Aufgrund der etlichen Skandale und der Börsenabstürze, dürfte man große Zweifel haben, ob sie dafür überhaupt Qualität und Expertise haben.
    Avatar
    04.06.15 13:23:39
    Beispiel einer Dividendengutschrift:
    (Kirchensteuer 8%)

    143,25

    Kapitalertragsteuer 24,51% auf 143,25.............-35,11
    Solidaritätszuschlag 5,5% auf 35,11...............- 1,93
    Kirchensteuer 8% auf 35,11........................- 2,80

    Ausmachender Betrag;.................................... 103,41
    Avatar
    04.06.15 12:39:03
    Pardon

    Von 800 DM auf 6.100 DM erhöht wurde
    Avatar
    04.06.15 12:37:20
    Der Soli und die Kist beziehen sich auf die Abgeltungssteuer und nicht auf den Gewinn:

    so beträgt die Gesamtlast bei Deinem Beispiel 27,8186% vom Gewinn.
    Gegenüber einer steuerprlichtigen Person, die vor Jahren bereits aus dem Junggesellenverein (Kirche) ausgetreten ist: 26,3750%


    Nicht vergessen sollte, dass aufgrund der Verfassungswidrigkeit der alte Freibetrag 1992 von DM 400 auf DM 6.100 erhöht wurde. Trotz diesem damaligen Rüffels seitens des BVGs wurde inzwischen der Freibetrag auf 800 Euro gesenkt(ledig), was durch die Inflation wieder ein ähnlicher Sachverhalt wie damals sein sollte.

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