MEDIGENE
Abwärtsbewegung gestoppt – Pattsituation mit Trading-Chance
In den vergangenen Wochen ging es abwärts für die Aktie des Biotech-Unternehmens Medigene AG. Nach einem deutlichen Kurssprung im März und April ein Abbau der überkauften Chartsituation. Aus charttechnischer Sicht ist allerdings noch keine Entwarnung zu geben. Die gegenwärtige Pause in der Abwärtsbewegung könnte sich zwar als Vorläufer für eine nochmalige Aufwärtsbewegung entpuppen – doch auch das negative Szenario nochmals fallender Kurse ist einzuplanen. Die jüngsten schwarzen Wochenkerzen sind noch negativ – die aktuelle Stabilisierung noch nicht aussagekräftig genug für eine Prognose nochmals steigender Kurse. Ein kurzfristiges Richtungssignal ergibt sich aus den Wochenkerzen bei einem Ausbruch aus der Range der jüngsten drei Wochen – die 4h-Kerzen zeigen eine Widerstandszone im Beriech 9,60 bis ca. 10 Euro sowie eine Unterstützungszone im Bereich 8,40 bis 8,75 Euro an. Ein Ausbruch aus dieser Range wäre ebenfalls ein kurzfristiges Richtungssignal. Die heute zum Wochenschluss etwas schwächere Tendenz mahnt indes zur Vorsicht.
Wochenkerzen – Medigene AG
Neues Richtungssignal bei Ausbruch aus der Range der vergangenen drei Wochen - Neues Tiefs mit Ziel 6,46/6 Euro. Nach oben Widerstand bei ca. 11,40 bis 12 Euro bei Ausbruch aus der Range nach oben.
Vier-Stundenkerzen – Medigene AG
Kurzfristigere Range in den 4h-Kerzen. Die gegenwärtig fallenden Hochs in dieser Range mahnen zur Vorsicht und lassen einen Test und Breakversuch der 8,75/8,40 Euro zu.
Lesen Sie auch
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.