DGAP-Adhoc
PNE WIND AG: Einberufungs- bzw. -ergänzungsverlangen für eine neue Hauptversammlung
PNE WIND AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
22.06.2015 07:51
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Cuxhaven, 22. Juni 2015 - Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und Herr
Zours haben der Gesellschaft am Freitag Abend nach Börsenschluss ein
Hauptversammlungseinberufungsverlangen und die Deutsche Balaton AG zudem
gleichzeitig ein entsprechendes Ergänzungsverlangen übermittelt, das die
Gesellschaft geprüft hat und insgesamt für zulässig hält. Sie fordern von
der Gesellschaft, unverzüglich eine neue Hauptversammlung auf zwei Tage
einzuberufen. Neben Tagesordnungspunkten, die bereits auf der für den 16.
Juni einberufenen Hauptversammlung standen, enthält das Einberufungs- bzw.
Ergänzungsverlangen u.a. den Antrag, den bestehenden Aufsichtsrat insgesamt
abzuwählen, den Aufsichtsrat auf drei Personen zu verkleinern, die
Entlastung von sämtlichen Mitgliedern von Vorstand und den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Kuprian, Dr. Fischer, Abhari, Vazquez, Dr. Aden und Rolfs zu
verweigern, sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2014 auf EUR 25.000 pro Person zu reduzieren. Zudem soll § 11
der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) insgesamt neu gefasst werden mit
einer allein festen Vergütung von EUR 30.000 pro Jahr (bzw. das doppelte
für den Aufsichtsratsvorsitzenden und das eineinhalbfache für seinen
Stellvertreter).
Die Antragsteller schlagen zudem vor, PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Jahresabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht zu
bestellen.
Schließlich verlangen die Antragsteller, zwei Sonderprüfungsanträge auf die
Tagesordnung zu setzen. Die eine Sonderprüfung soll sich auf die Vorgänge
bei der Hauptversammlung vom 16. Juni beziehen hinsichtlich der nicht
erfolgten Verkündung von Abstimmungsergebnissen. Die andere Sonderprüfung
soll der Untersuchung der Vorgänge bei der Vergütung und Zahlungen an die
Organmitglieder in dem Zeitraum der Geschäftsjahre 2008 bis 30. Juni 2015
dienen. Zum Sonderprüfer soll in beiden Fällen Herr Rechtsanwalt Tino
Sekera-Terplan, München, bestellt werden.
Als Geschäftsordnungsantrag wird zudem die Abwahl der Versammlungsleiter
und die Wahl eines neuen Versammlungsleiters verlangt, sollten Herr Kuprian
oder Herr Dr. Fischer die Versammlungsleitung übernehmen.
Die Gesellschaft prüft derzeit, wann und an welchem Ort die nächste
Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Anträge der Antragsteller
durchgeführt werden kann.
Kontakte für Rückfragen
PNE WIND AG
Leiter Unternehmenskommunikation
Rainer Heinsohn
Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 453
Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373
E-mail: Rainer.Heinsohn@pnewind.com
PNE WIND AG
Investor Relations
Scott McCollister
Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 454
Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373
E-mail: Scott.McCollister@pnewind.com
22.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PNE WIND AG
Peter-Henlein-Straße 2-4
27472 Cuxhaven
Deutschland
Telefon: 04721 / 718 - 06
Fax: 04721 / 718 - 200
E-Mail: info@pnewind.com
Internet: http://www.pnewind.com
ISIN: DE000A0JBPG2, DE000A0B9VG7, , DE000A1R0741, , DE000A12UMG0
WKN: A0JBPG, A0B9VG, , A1R074, , A12UMG
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Zours haben der Gesellschaft am Freitag Abend nach Börsenschluss ein
Hauptversammlungseinberufungsverlangen und die Deutsche Balaton AG zudem
gleichzeitig ein entsprechendes Ergänzungsverlangen übermittelt, das die
Gesellschaft geprüft hat und insgesamt für zulässig hält. Sie fordern von
der Gesellschaft, unverzüglich eine neue Hauptversammlung auf zwei Tage
einzuberufen. Neben Tagesordnungspunkten, die bereits auf der für den 16.
Juni einberufenen Hauptversammlung standen, enthält das Einberufungs- bzw.
Ergänzungsverlangen u.a. den Antrag, den bestehenden Aufsichtsrat insgesamt
abzuwählen, den Aufsichtsrat auf drei Personen zu verkleinern, die
Entlastung von sämtlichen Mitgliedern von Vorstand und den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Kuprian, Dr. Fischer, Abhari, Vazquez, Dr. Aden und Rolfs zu
verweigern, sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2014 auf EUR 25.000 pro Person zu reduzieren. Zudem soll § 11
der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) insgesamt neu gefasst werden mit
einer allein festen Vergütung von EUR 30.000 pro Jahr (bzw. das doppelte
für den Aufsichtsratsvorsitzenden und das eineinhalbfache für seinen
Stellvertreter).
Die Antragsteller schlagen zudem vor, PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Jahresabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht zu
bestellen.
Schließlich verlangen die Antragsteller, zwei Sonderprüfungsanträge auf die
Tagesordnung zu setzen. Die eine Sonderprüfung soll sich auf die Vorgänge
bei der Hauptversammlung vom 16. Juni beziehen hinsichtlich der nicht
erfolgten Verkündung von Abstimmungsergebnissen. Die andere Sonderprüfung
soll der Untersuchung der Vorgänge bei der Vergütung und Zahlungen an die
Organmitglieder in dem Zeitraum der Geschäftsjahre 2008 bis 30. Juni 2015
dienen. Zum Sonderprüfer soll in beiden Fällen Herr Rechtsanwalt Tino
Sekera-Terplan, München, bestellt werden.
Als Geschäftsordnungsantrag wird zudem die Abwahl der Versammlungsleiter
und die Wahl eines neuen Versammlungsleiters verlangt, sollten Herr Kuprian
oder Herr Dr. Fischer die Versammlungsleitung übernehmen.
Die Gesellschaft prüft derzeit, wann und an welchem Ort die nächste
Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Anträge der Antragsteller
durchgeführt werden kann.
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