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    DGAP-Adhoc  316  0 Kommentare PNE WIND AG: Einberufungs- bzw. -ergänzungsverlangen für eine neue Hauptversammlung


    PNE WIND AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

    22.06.2015 07:51

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Cuxhaven, 22. Juni 2015 - Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und Herr
    Zours haben der Gesellschaft am Freitag Abend nach Börsenschluss ein
    Hauptversammlungseinberufungsverlangen und die Deutsche Balaton AG zudem
    gleichzeitig ein entsprechendes Ergänzungsverlangen übermittelt, das die
    Gesellschaft geprüft hat und insgesamt für zulässig hält. Sie fordern von
    der Gesellschaft, unverzüglich eine neue Hauptversammlung auf zwei Tage
    einzuberufen. Neben Tagesordnungspunkten, die bereits auf der für den 16.
    Juni einberufenen Hauptversammlung standen, enthält das Einberufungs- bzw.
    Ergänzungsverlangen u.a. den Antrag, den bestehenden Aufsichtsrat insgesamt
    abzuwählen, den Aufsichtsrat auf drei Personen zu verkleinern, die
    Entlastung von sämtlichen Mitgliedern von Vorstand und den Mitgliedern des
    Aufsichtsrats Kuprian, Dr. Fischer, Abhari, Vazquez, Dr. Aden und Rolfs zu
    verweigern, sowie die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
    Geschäftsjahr 2014 auf EUR 25.000 pro Person zu reduzieren. Zudem soll § 11
    der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) insgesamt neu gefasst werden mit
    einer allein festen Vergütung von EUR 30.000 pro Jahr (bzw. das doppelte
    für den Aufsichtsratsvorsitzenden und das eineinhalbfache für seinen
    Stellvertreter).

    Die Antragsteller schlagen zudem vor, PKF Deutschland GmbH
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Jahresabschlussprüfer für das
    Geschäftsjahr 2015 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht zu
    bestellen.

    Schließlich verlangen die Antragsteller, zwei Sonderprüfungsanträge auf die
    Tagesordnung zu setzen. Die eine Sonderprüfung soll sich auf die Vorgänge
    bei der Hauptversammlung vom 16. Juni beziehen hinsichtlich der nicht
    erfolgten Verkündung von Abstimmungsergebnissen. Die andere Sonderprüfung
    soll der Untersuchung der Vorgänge bei der Vergütung und Zahlungen an die
    Organmitglieder in dem Zeitraum der Geschäftsjahre 2008 bis 30. Juni 2015
    dienen. Zum Sonderprüfer soll in beiden Fällen Herr Rechtsanwalt Tino
    Sekera-Terplan, München, bestellt werden.

    Als Geschäftsordnungsantrag wird zudem die Abwahl der Versammlungsleiter
    und die Wahl eines neuen Versammlungsleiters verlangt, sollten Herr Kuprian
    oder Herr Dr. Fischer die Versammlungsleitung übernehmen.

    Die Gesellschaft prüft derzeit, wann und an welchem Ort die nächste
    Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Anträge der Antragsteller
    durchgeführt werden kann.



    Kontakte für Rückfragen

    PNE WIND AG
    Leiter Unternehmenskommunikation
    Rainer Heinsohn
    Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 453
    Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373
    E-mail: Rainer.Heinsohn@pnewind.com


    PNE WIND AG
    Investor Relations
    Scott McCollister
    Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 454
    Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373
    E-mail: Scott.McCollister@pnewind.com


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    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    Unternehmen: PNE WIND AG
    Peter-Henlein-Straße 2-4
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    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
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