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    ROUNDUP/Poststreik  346  0 Kommentare Streit um liegengebliebene Sendungen

    KÖLN/BONN (dpa-AFX) - In der vierten Woche des Poststreiks wird die Kritik von Kunden an der verspäteten Beförderung eiliger Sendungen lauter. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte beklagte am Mittwoch in einer Mitteilung, dass Karten mit Blutproben von neugeborenen Kindern nicht rechtzeitig in den Laboren ankämen. Dadurch könne sich die Behandlung von zum Teil lebensbedrohenden Stoffwechselkrankheiten verzögern.

    Das Kölner Unternehmen Studimed, das eilige Studienplatz-Bewerbungen ins Ausland verschickt, hatte schon vor Wochen versucht, die Post gerichtlich zur Wiederherausgabe solcher Sendungen zu zwingen. Das Kölner Amtsgericht lehnte den Antrag des Unternehmens aber ab. Gegen diese Entscheidung vom Dienstag kündigte die Firma Studimed am Mittwoch Widerspruch an. Ein Post-Sprecher sagte, für eilige Sendungen biete sich generell der Versand über DHL Express an. Dort werde nicht gestreikt und die Post übernehme eine Zustellungsgarantie.

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    Studimed ist auf die Vermittlung von Medizin-Studienplätzen an ausländischen Universitäten spezialisiert und sieht sich in seiner Existenz bedroht, wenn die Post verspätet zugestellt wird. Für die Zusendung der Unterlagen gelten meist Fristen. Mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung hatte das Unternehmen erreichen wollen, dass es noch nicht zugestellte Unterlagen zurückbekommt, um sie auf anderem Weg ans Ziel zu bringen.

    In einem konkreten Fall ging es laut Studimed-Geschäftsführer Hendrik Loll um eine Bewerbung für einen Studienplatz in Litauen, die bis Ende Juni eingereicht werden musste. Für die Unterstützung in den Bewerbungsverfahren berechnet das Unternehmen mehrere Tausend Euro. In dem konkreten Fall ging es laut Loll um 6000 Euro.

    Das Kölner Amtsgericht erklärte, in dem Antrag sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass die Studienwilligen ihre Unterlagen überhaupt abgeschickt hatten. Diese Begründung nannte ein Studimed-Sprecher "dünn". Deshalb werde es einen Widerspruch und ein Gerichtsverfahren geben (Az.: 127 C 278/15)./rs/DP/stb




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