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    DGAP-WpÜG  1442  0 Kommentare Pflichtangebot;



    Zielgesellschaft: Softmatic AG; Bieter: LIVIA Corporate Development SE

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die Softmatic AG nach § 35
    Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
    (WpÜG)

    Bieterin:

    LIVIA Corporate Development SE

    Alter Hof 5

    80331 München

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206736

    Tel: + 49 89 5527580

    E-Mail: info@livia-group.com

    Zielgesellschaft:

    Softmatic AG

    Heidbergstr. 106

    22846 Norderstedt

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 2000 NO

    Inhaberaktien: WKN A0AHT4 / ISIN DE000A0AHT46

    Angaben der Bieterin:

    Die Bieterin hat am 3. Juli 2015 durch Erwerb von 167.542 Aktien die
    Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Softmatic AG
    mit Sitz in Norderstedt erlangt.

    Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 167.542 Stimmrechte von insgesamt
    310.000 Stimmrechten der Softmatic AG. Dies entspricht rund 54,05 % der
    Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

    Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Stückaktien der Softmatic AG durch
    die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach §
    30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über
    die Softmatic AG erlangt:

    Prof. Dr. Dr. Peter Löw

    Hanfelderstr. 75-79

    82319 Starnberg

    Prof. Dr. Dr. Peter Löw hält 100 % der Aktien an der Bieterin, hält aber
    direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die Stimmrechte der
    Bieterin aus 167.542 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz
    1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 54,05 % der
    Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

    Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
    daher auch im Namen von Prof. Dr. Dr. Peter Löw.

    Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
    Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
    den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Softmatic AG abgeben. Die
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