DGAP-WpÜG
Pflichtangebot; - Seite 2
Angebotsunterlage wird im Internet unter www.softmatic-angebot.de
veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Prof. Dr. Dr. Peter Löw
erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Softmatic AG veröffentlichen.
München, den 3. Juli 2015
LIVIA Corporate Development SE
Der Vorstand
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Softmatic AG. Inhabern
von Aktien der Softmatic AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können
nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen
zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
LIVIA Corporate Development SE
Der Vorstand
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Softmatic AG. Inhabern
von Aktien der Softmatic AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können
nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen
zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
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