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CHORUS Clean Energy gibt erfolgreiches Börsendebüt - Seite 2
Berenberg begleitet den Börsengang als Sole Global Coordinator und fungiert
gemeinsam mit der BHF-BANK als Joint Bookrunner.
Über die CHORUS Gruppe
Die CHORUS Gruppe wurde im Jahr 1998 gegründet und betreibt Solar- und
Windparks in fünf Ländern Europas. Investitionen in 67 Solar- und Windparks
mit einer Leistung von über 250 Megawatt wurden seither realisiert. Für
Investoren bietet CHORUS ebenfalls Investitionsmöglichkeiten in Anlagen zur
Erzeugung Erneuerbarer Energien an. Die CHORUS Clean Energy AG deckt den
gesamten Investitionszyklus einer Anlage ab - vom Assetsourcing über die
wirtschaftliche und rechtliche Due Diligence, dem Monitoring bis hin zur
Veräußerung.
Kontakt:
Stephan Castenholz
CHORUS Clean Energy AG
Tel.: +49 (0) 89 / 442 30 60 - 0
Fax: +49 (0) 89 / 442 30 60 - 11
E-Mail: s.castenholz@chorus.de
Andreas Friedemann
Kirchhoff Consult AG
Tel.: + 49 (0) 40 / 60 91 86 - 50
Fax: + 49 (0) 40 / 60 91 86 - 60
E-Mail: andreas.friedemann@kirchhoff.de
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die Aktien des
Unternehmens wurden bereits verkauft.
Diese Pressemitteilung ist nicht für die Veröffentlichung in den
Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt und ist kein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,
Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich
unzulässig ist. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("U.S. Securities Act")
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der CHORUS Clean Energy
AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities
Act oder gemäß den in irgendeinem Bundesstaat der Vereinigten Staaten
geltenden Gesetzen registriert und werden in den Vereinigten Staaten von
Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
Diese Pressemitteilung ist nur gerichtet an Personen, (i) die sich
außerhalb des Vereinigten Königreiches von Großbritannien befinden, oder
(ii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten haben, die
unter die Definition von "investment professionals" gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(in ihrer derzeit gültigen Fassung) (die "Verordnung") fallen, oder (iii)
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung ("high net worth
Kirchhoff Consult AG
Tel.: + 49 (0) 40 / 60 91 86 - 50
Fax: + 49 (0) 40 / 60 91 86 - 60
E-Mail: andreas.friedemann@kirchhoff.de
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stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die Aktien des
Unternehmens wurden bereits verkauft.
Diese Pressemitteilung ist nicht für die Veröffentlichung in den
Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt und ist kein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,
Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich
unzulässig ist. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("U.S. Securities Act")
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der CHORUS Clean Energy
AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities
Act oder gemäß den in irgendeinem Bundesstaat der Vereinigten Staaten
geltenden Gesetzen registriert und werden in den Vereinigten Staaten von
Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
Diese Pressemitteilung ist nur gerichtet an Personen, (i) die sich
außerhalb des Vereinigten Königreiches von Großbritannien befinden, oder
(ii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten haben, die
unter die Definition von "investment professionals" gemäß Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(in ihrer derzeit gültigen Fassung) (die "Verordnung") fallen, oder (iii)
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung ("high net worth
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