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    DGAP Zwischenmitteilung  443  0 Kommentare euromicron AG (deutsch)

    euromicron AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    euromicron AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37q WpHG

    09.11.2015 17:03

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    euromicron Aktiengesellschaft

    communication & control technology

    Frankfurt am Main

    Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

    der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der euromicron

    Aktiengesellschaft communication & control technology (euromicron AG),

    Frankfurt am Main, zum Abschlussstichtag 31.12.2013 fehlerhaft sind:

    Im Konzernabschluss zum 31.12.2013 handelt es sich um folgende Verstöße

    gegen Rechnungslegungsvorschriften:

    Projektabrechnungen

    Aufgrund fehlerhafter Abrechnungen bei 27 Kundenprojekten sind im

    Konzernabschluss zum 31.12.2013 die Vermögenswerte um 12,8 Mio. EUR zu hoch

    und die Schulden um 0,4 Mio. EUR zu niedrig bilanziert. Nach

    Berücksichtigung resultierender Folgewirkungen - Steuereffekte sowie

    reduzierter Tantiemeaufwand für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 - ist das

    Konzerneigenkapital zum 31.12.2013 um 11,4 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen.

    Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte wurde gegen nachfolgende

    Rechnungslegungsvorschriften verstoßen:

    Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 11 wurden die insgesamt zu

    erwartenden Projektkosten zu niedrig angesetzt. Hierdurch wurde ein

    überhöhter Leistungsfortschritt kalkuliert und somit ein zu hoher Anteil

    der erwarteten Projekterlöse als Umsatz erfasst. Dieses verstößt gegen IAS

    11.22.

    Soweit hierdurch nicht erkannt wurde, dass insgesamt ein Verlust aus der

    Projektabwicklung zu erwarten ist, wurde der zu erwartende Verlust nicht

    als Aufwand berücksichtigt. Dieses verstößt gegen IAS 11.36.

    Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 11 wurden bei der Kalkulation

    der erwarteten Projekterlöse Teilbeträge berücksichtigt, deren

    Realisierbarkeit nicht wahrscheinlich war. Dieses verstößt gegen IAS 11.11

    ff.

    Bei Projekten im Anwendungsbereich des IAS 18 wurden Umsätze erfasst,

    obwohl der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens nicht wahrscheinlich war.

    Dieses verstößt gegen IAS 18.20.

    Kalkulation des Ergebnisses je Aktie

    Im Dezember 2013 wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, die zu einer

    Erhöhung der Aktienzahl um 512.599 auf 7.176.398 führte. Die neuen Aktien

    wurden bei der Kalkulation des Ergebnisses je Aktie für das Jahr 2013 nicht

    zeitanteilig, sondern voll berücksichtigt. Dieses verstößt gegen IAS 33.19

    i.V.m. IAS 33.21(a).

    Im Jahresabschluss zum 31.12.2013 handelt es sich um folgenden Verstoß

    gegen Rechnungslegungsvorschriften:

    Projektabrechnungen

    Aufgrund fehlerhafter Projektabrechnungen in den Jahren 2012 und 2013 bei

    drei Tochtergesellschaften wurden die Beteiligungeserträge in den

    Jahresabschlüssen 2012 und 2013 der euromicron AG um 0,7 Mio. EUR zu hoch

    und die Aufwendungen aus Verlustübernahmen um 9,0 Mio. EUR zu niedrig

    ausgewiesen. Nach Berücksichtigung resultierender Folgewirkungen -

    Steuereffekte sowie reduzierter Tantiemeaufwand für die Geschäftsjahre 2012

    und 2013 - ist das Eigenkapital zum 31.12.2013 um 9,3 Mio. EUR zu hoch

    ausgewiesen. Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte in den

    Jahresabschlüssen der Tochtergesellschaften wurde gegen nachfolgende

    Rechnungslegungsvorschriften verstoßen:

    Buchwerte von Kundenprojekten wurden nicht auf den niedrigeren

    beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Dieses verstößt gegen § 253 Abs. 4

    Satz 2 HGB.

    In den Umsatzerlösen wurden Nachtragsforderungen berücksichtigt, deren

    Durchsetzbarkeit nicht hinreichend sicher war. Dieses verstößt gegen § 252

    Abs. 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz HGB.

    Drohende Verluste aus Kundenprojekten wurden nicht oder in zu geringer Höhe

    passivert. Dieses verstößt gegen § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 253 Abs. 1

    Satz 2 HGB.

    Frankfurt am Main, im November 2015

    euromicron Aktiengesellschaft

    communication & control technology

    Der Vorstand

    09.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: euromicron AG

    Zum Laurenburger Hof 76

    60594 Frankfurt am Main

    Deutschland

    Internet: www.euromicron.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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