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    Einlagensicherung  1799  0 Kommentare Der Fehler mit dem Einlagenschutz - Rückversicherung statt Vergemeinschaftung!

    Kommentar zur Vorstellung des Verordnungsvorschlags über einen europäischen Einlagensicherungsfonds durch die Europäische Kommission:

    Die Europäische Kommission macht einen Fehler, wenn sie jetzt die schrittweise Vergemeinschaftung der Einlagensicherung fordert. Klüger wäre eine reine Rückversicherung der nationalen Töpfe, die nur im Falle einer nationalen Überlastung greift. Sparkassen und Genossenschaftsbanken könnten ihre bewährte Institutssicherung beibehalten und wären gleichzeitig gegen eine systemische Krise geschützt. Bei den Beiträgen zur Rückversicherung muss gelten: Wer riskanteres Geschäft betreibt, muss mehr zahlen. Für den Steuerzahler dürfen keine neuen Kosten entstehen – die Beiträge müssen die Auszahlungen langfristig decken. Natürlich ist die Umsetzung klarer Haftungs- und Abwicklungsregeln wie auch die Auffüllung nationaler Einlagensicherungsfonds Voraussetzung für die Teilnahme an der Rückversicherung. Das darf aber nicht als Grund missbraucht werden, die Europäisierung vollständig zu blockieren.
     
    Denn eins hat uns die Eurokrise gelehrt: Kundeneinlagen bei Banken müssen sicher sein – überall in Europa. Der integrierte Binnenmarkt und die gemeinsame Währung funktionieren nur, wenn ein Euro bei einer spanischen Bank nicht weniger wert ist als ein Euro bei einer deutschen Bank. Sonst kommt es bei den ersten Anzeichen einer Krise zu Kapitalflucht und damit zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung. Neben der einheitlichen Aufsicht und des einheitlichen Abwicklungsfonds braucht Europa zur Vollendung der Bankenunion daher den gemeinsamen Fonds zur Rückversicherung der Einlagen.
     
    Die Gegner einer Europäisierung liegen falsch, wenn sie den Menschen vorgaukeln, dass deutsche Sparer für marode europäische Banken haften. Lokale Finanzkrisen überfordern jedes noch so stabile nationale System. Nur in Irland und Griechenland wurde mehr Steuergeld für die Rettung strauchelnder Banken ausgegeben als in Deutschland. Die Landesbanken profitierten nicht von der viel beschworenen Institutssicherung der Sparkassen, sondern von der Großzügigkeit des Finanzministers, ebenso wie die Pleite des deutschen Ablegers von Lehman Brothers die Einlagensicherung der Privatbanken überforderte. Schon heute besteht also eine Rückversicherung in Deutschland – als Gratisleistung des deutschen Steuerzahlers. Damit soll ein für alle Mal Schluss sein. Die deutsche Kreditwirtschaft und der deutsche Finanzminister müssen ihre Fundamentalopposition gegenüber der Kommission aufgeben. Von einer erhöhten Stabilität des europäischen Bankensektors profitieren auch solide Banken.






    Gerhard Schick
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    Dr. Gerhard Schick ist Mitglied des deutschen Bundestages und seit 2007 finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er widmet sich unter anderem den Themen Geldpolitik, Finanzmärkte, Steuerpolitik und Anlegerschutz.
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    Verfasst von Gerhard Schick
    Einlagensicherung Der Fehler mit dem Einlagenschutz - Rückversicherung statt Vergemeinschaftung! Die Europäische Kommission macht einen Fehler, wenn sie die schrittweise Vergemeinschaftung der Einlagensicherung fordert. Klüger wäre eine Rückversicherung der nationalen Töpfe, die nur im Falle einer nationalen Überlastung greift.

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