VW-Abgasskandal
VW-Konzern verweigert Annahme von Kanzlei-Schreiben - Nun kommt der Gerichtsvollzieher
Um den Volkswagenkonzern kehrt keine Ruhe ein. Gestern berichtet wallstreet:online über einen viertägigen Produktionsstopp im Dezember für die VW-Werke in Wolfsburg, Emden, Zwickau und Dresden sowie die Verlängerung der Weihnachtspause vom 17. Dezember bis 11. Januar kommendes Jahr. Während die Produktion runtergefahren wird, könnte sich das Management um die Aufarbeitung der Abgasaffäre und die Rückgewinnung des Verbrauchervertrauens kümmern. Doch zwischen den Konzernverantwortlichen und den VW-Kunden scheinen die Vorstellungen darüber auseinanderzugehen.
Nach Informationen der „FUNKE Mediengruppe“ verweigert der VW-Konzern die Annahme bestimmter Kanzlei-Schreiben mit Ansprüchen von geschädigten Autobesitzern, die auf dem Postweg zugestellt werden. Laut Ralf Stoll, Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mehrere Tausend VW-Geschädigte vertritt, lehnte der Konzern bereits in zwei Fällen die Annahme offizieller Anwaltsschreiben ab, mit denen die Kanzlei die Ansprüche von rund 800 Mandanten geltend machen wollte.
„Ich bin seit fast zehn Jahren als Anwalt im Unternehmensbereich tätig, aber so etwas habe ich noch nie erlebt“, sagte Stoll den Zeitungen der „FUNKE Mediengruppe“. Und ergänzt: „Dass ein Großkonzern seine Post nicht annimmt, ist höchst ungewöhnlich und für mich undenkbar gewesen.“
Das gleiche Spiel bei den Vollmachten der 800 Mandanten der Kanzlei, die als Poststück an die Wolfsburger VW-Zentrale gesandt wurde. Return to Sender, hieß es kurz darauf. Das Paket kam postwendend zurück. Daraufhin schickte die Kanzlei das Paket erneut nach Wolfsburg. Diesmal war Konzernchef Matthias Müller neben der Volkswagen AG namentlich auf dem Paket als Adressat angegeben, heißt es in dem Bericht. Und wieder kam das Päckchen zurück. Laut „FUNKE Mediengruppe“ hatte Volkswagen die Annahme verweigert. Dies gehe aus den DHL-Frachtpapieren hervor.
„So etwas erlebe ich sonst nur bei windigen Schuldnern, die ihren Zahlungsverpflichtungen entgehen wollen“, sagte der Anwalt. „Jetzt werden wir die Post per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.“
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Volkswagen kommentierte auf Anfrage: Zu dem Schreiben könne „aktuell keine Stellungnahme erfolgen, da uns das Schreiben bisher nicht im Original vorliegt“. Wie auch?