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    GKV - Zusatzbeitrag  4268  1 Kommentar Beitragsschock! Verdopplung des Zusatzbeitrags droht

    Anfang dieses Jahres führten die gesetzlichen Krankenkassen den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ein. Kommen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, müssen die fehlenden Mittel durch zusätzliche Beiträge der Versicherten gedeckt werden. Neben dem Ausgleich finanzieller Engpässe sollen der Wettbewerb unter den Kassen gefördert und die Versicherten zu einem kostenbewussten Verhalten angeregt werden, so heißt es zumindest in der Theorie. Tragen müssen den Zusatzbeitrag allein die Krankenkassenmitglieder, so auch jede künftige Steigerung der Beiträge.

    Und diese sollen in den nächsten Jahren kräftig anziehen. Entsprechend einer Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) dürfte sich der Kassen-Zusatzbeitrag bis 2020 verdoppeln. Der Grund: Die hohen Budgetüberschüsse der letzten Jahre sind verbraucht. Im Endeffekt steuern die gesetzlichen Krankenkassen auf ein dauerhaftes Defizit zu. Legen wir die zu erwartende Dynamisierung der Ausgaben zugrunde, dürften den Kassen im Jahr 2020 über 10 Mrd. Euro fehlen. „Zur Finanzierung müsste der durchschnittliche Beitragssatz auf etwa 16,4 Prozent steigen, der durchschnittliche Zusatzbeitrag betrüge damit 1,8 Prozentpunkte“, betont der Kieler Ökonom Jens Boysen-Hogrefe. Für 2015 wurde noch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent ermittelt. „Trotz der derzeitig günstigen Arbeitsmarktlage sei die Dynamik der Einnahmen niedriger als die Dynamik der Ausgaben,“ so der Kieler Finanzexperte Boysen-Hogrefe.

    Hintergrund - Zusatzbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen:

    Zum 1. Januar 2015 wurde der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent um den Anteil von 0,9 Prozentpunkten gesenkt. Sollte eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, der höher als 0,9 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ist, entstehen dem Versicherten im Vergleich zur vormaligen monatlichen Belastung Mehrkosten. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen.

    Von 2009 bis 2014 galt der individuelle Zusatzbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen. Dieser wurde im Zuge der Gesundheitsreform in Deutschland 2007 von der großen Koalition eingeführt (siehe: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz § 242 SGB V 2009–2014). Bis zum 31. Dezember 2010 war der Zusatzbeitrag auf 1 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens begrenzt (maximal 37,50 Euro im Monat). Unter Umgehung der Einzelfallprüfung konnten die gesetzlichen Krankenkassen bis 31. Dezember 2010 einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von bis zu 8,00 Euro erheben. Ab dem Jahr 2011 galt nur noch der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag ohne Begrenzung nach oben. Erwirtschaftete Überschüsse konnten die Krankenkassen in Form von Prämien an die Versicherten auszahlen. 






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    GKV - Zusatzbeitrag Beitragsschock! Verdopplung des Zusatzbeitrags droht Anfang dieses Jahres führten die gesetzlichen Krankenkassen den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ein. Dieser dürfte sich in den kommenden Jahre verdoppeln. Der Grund: Die hohen Budgetüberschüsse der letzten Jahre sind verbraucht.

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