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    Rabattarzneimittel  330  0 Kommentare Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben (FOTO)

    Berlin (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der
    gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar
    zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller
    rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen,
    sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen
    des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von
    21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen
    Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder
    100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige
    liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem
    Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse
    weitergeleitet.

    "Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen
    zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr
    oft", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Genauso schwer wiegt, dass
    manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger
    zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen
    Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es
    bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt.
    Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für
    Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern
    zwei oder drei Anbieter auswählen." Manche Kassen hätten Konsequenzen
    aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen
    nicht, sagt Becker.

    Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch
    Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der
    gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro.

    Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich
    auf www.aponet.de

    Weitere Informationen unter www.abda.de

    OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7002
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

    Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-134, c.splett@abda.de




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