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    Asylpaket II  1594  2 Kommentare Asylpaket II - Ein Fall für die Vereinten Nationen?

    Gestern wurde mit breiter Mehrheit der Regierungskoalition das Asylpaket II verabschiedet. Gesonderte Registrierzentren für Flüchtlinge ohne Bleibe-Perspektive, Residenzpflicht, eingeschränkter Familiennachzug für subsidiär Geschützte, leichtere Abschiebung auch bei Krankheit und für straffällige Ausländer. Vor allem der Punkt zur Begrenzung des Familiennachzugs sorgte im Vorfeld der Abstimmung für heftige Diskussionen in der Regierungskoalition (wallstreet:online berichtete).

    Nun könnte die Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge ein Fall für die Vereinten Nationen (UN) werden, berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“. Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck und die grüne Europaabgeordnete Barbara Lochbihler haben den UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) aufgefordert, die Aussetzung des Familiennachzugs zu überprüfen. Demnach verstößt die Regelung insgesamt gegen sieben Artikel und zehn Paragrafen der UN-Kinderrechtskonvention, etwa gegen das darin geregelte Diskriminierungsverbot sowie den Schutz des Kindeswohles.

    Diese Regelung offenbare einen "tiefen Mangel an Humanität" und trete den "grundgesetzlich und menschenrechtlich verbürgten Schutz der Familie mit Füßen“, kritisierte Beck und argumentierte zugleich mit daraus resultierenden weiteren Kosten: Für jeden Minderjährigen, dem das Leben mit seinen Eltern in Deutschland verwehrt wird, wird die Jugendhilfe hohe Summen aufbringen müssen." Mit der Aussetzung treibe die Bundesregierung syrische Flüchtlinge auf "marode Schlepperboote“.
     






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    Asylpaket II Asylpaket II - Ein Fall für die Vereinten Nationen? Gestern wurde mit breiter Mehrheit der Regierungskoalition das Asylpaket II verabschiedet. Nun könnte die Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge ein Fall für die Vereinten Nationen (UN) werden.

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