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    Asylpaket II  2119  0 Kommentare Asylpaket II - Bundestag beschließt schärferes Asylrecht und schnellere Ausweisung

    Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag heute das Asylpaket II (18/7538) verabschiedet. Insgesamt votierten in der namentlichen Abstimmung 429 Abgeordnete mit Ja, bei 147 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.

    Der Blick auf die Nein-Stimmen offenbart, dass es auch Gegenstimmen aus der Regierungskoalition gab (die Opposition verfügt im Bundestag nur über 127 Sitze). Die Koalition hatte sich bereits im November vergangenen Jahres auf die Eckpunkte des verschärften Asylrechts verständigt, doch gab es im Nachgang Streit über die Details, wie zum Beispiel den Familiennachzug.

    Asylpaket II - die Regelungen

    Im Rahmen des neuen Asylpakets II sollen bestimmte Gruppen an Geflüchteten, darunter auch Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten", in neuen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. In diesen gesonderten Registrierzentren sollen die Anträge für Flüchtlinge ohne Bleibe-Perspektive im Schnellverfahren von maximal drei Wochen beschieden werden. Für die Dauer des Verfahrens gelte die Residenzpflicht. Das heißt die Asylbewerber dürfen den Bezirk der Ausländerbehörde, die für ihre Anträge zuständig ist, nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlung werden die Leistungen gestrichen und das Asylverfahren vorerst eingestellt. Künftig sollen sich die Asylbewerber zudem anteilig mit zehn Euro monatlich an den Kosten für Integrationskurse beteiligen.

    Weiterhin soll "Abschiebungshindernissen aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen" ein Riegel vorgeschoben werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Ein einfaches ärztliches Attest reiche nicht aus. Schwere Erkrankungen, wie "grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden," sollen weiterhin als Hinderungsgrund für eine Abschiebung gelten.

    Ein wesentlicher Knackpunkt in der Regierungskoalition war die Frage des Familiennachzugs. Für Asylsuchende mit nur "subsidiärem Schutz" in Deutschland, soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden. Unter den eingeschränkten Schutz fallen jene Menschen, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und die auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. Den Schutzstatus erhalten sie, da ihnen in der Heimat zum Beispiel Folter oder Todesstrafe drohen. Allerdings, so heißt es weiter, sollen "subsidiär Geschützte", darunter Kriegsflüchtlinge aus Syrien, über eine Kontingentlösung Angehörige in direkter Linie (Partner oder Kinder in Flüchlingscamps) nachholen können. Die Kontinente müssen noch mit den Ländern Türkei, Jordanien und dem Libanon auf EU-Ebene vereinbart werden

    Erleichterte Ausweisung straffällig gewordener Ausländer

    Zudem wurde ein Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer verabschiedet. Künftig könne auch eine Bewährungsstrafe sowohl zur Ausweisung als auch als Grund der Nichtanerkennung als Flüchtling ausreichen. Da Abschiebung in die Verantwortung der Länder fällt, war dieser Punkt explizit aus dem Asylpaket II ausgeklammert worden. Länderangelegenheiten müssen durch den Bundesrat, in dem die Unionsparteien und SPD über keine Mehrheit verfügen.





    wallstreetONLINE Redaktion
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    Asylpaket II Asylpaket II - Bundestag beschließt schärferes Asylrecht und schnellere Ausweisung Der Bundestag macht den Weg frei: Gesonderte Registrierzentren für Flüchtlinge ohne Bleibe-Perspektive, Residenzpflicht, eingeschränkter Familiennachzug, leichtere Abschiebung auch bei Krankheit und für straffällige Ausländer.

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