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    DGAP-Adhoc  471  0 Kommentare Allianz SE: Auf Anteilseigner entfallender Quartalsüberschuss im ersten Quartal 2016 steigt um 20,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal


    Allianz SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis

    02.05.2016 14:00

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Allianz Gruppe erreicht im ersten Quartal 2016 einen Umsatz von 35,4
    (Q1 2015: 37,8) Mrd. Euro. Dies stellt einen Rückgang von 6,4 Prozent
    gegenüber dem Vorjahresquartal dar.

    Das operative Ergebnis beträgt 2,8 (Q1 2015: 2,9) Mrd. Euro, dies bedeutet
    einen Rückgang von 3,5 Prozent. Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2016
    bleibt unverändert.

    Der auf die Anteilseigner entfallende Quartalsüberschuss beträgt 2,2 (Q1
    2015: 1,8) Mrd. Euro, somit 20,5 Prozent über der Vorjahreszahl, teilweise
    zurückzuführen auf die Realisierung nicht-operativer Gewinne.

    Die Solvency II-Kapitalisierung sinkt auf 186 Prozent (31.12.2015: 200
    Prozent) zum Ende des ersten Quartals als Folge der
    Kapitalmarktentwicklung, die teilweise durch Maßnahmen im Risikomanagement
    ausgeglichen wurde. Der Rückgang beruht darüber hinaus teilweise auf einer
    zum 1. Januar 2016 wirksam werdenden aufsichtsrechtlichen Änderung, die die
    deutsche Lebensversicherungsindustrie betrifft.

    Wie angekündigt wird die Allianz SE weitere Angaben zur
    Geschäftsentwicklung im ersten Quartal am 11. Mai 2016 veröffentlichen.



    Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen
    Vorbehalten.


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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
    Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die
    Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten
    und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die
    tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den
    geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.

    Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen
    aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und
    der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und
    -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere
    Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder
    der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch
    Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv)
    Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v)
    Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von
    Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen,
    einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und
    sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher
    Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender
    Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi)
    allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen
    können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.

    Keine Pflicht zur Aktualisierung
    Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung
    enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit
    keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

    02.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
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