Haftprüfung für weitere Angeklagte im Infinus-Prozess beantragt
DRESDEN (dpa-AFX) - Nach Entlassung eines Angeklagten im Infinus-Prozess aus der Untersuchungshaft wollen auch die übrigen vier noch inhaftierten Ex-Manager des Finanzkonzerns wieder auf freien Fuß. Ihre Verteidiger haben nach eigenen Angaben Haftprüfung beantragt, darüber entschieden sei noch nicht. Der freigekommene Angeklagte hatte seine Entlassung einem Beschluss des Landesverfassungsgerichts zu verdanken. Er war vor knapp zwei Wochen gegen Auflagen entlassen worden.
Im seit November 2015 laufenden Infinus-Prozess wird gegen sechs Ex-Manager wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verhandelt. Dabei geht es um Geld von rund 22 000 Anlegern und ein Finanzvolumen von 312 Millionen Euro. Der erste der Angeklagten war im Februar 2014 wieder freigekommen. Er hatte den Ermittlern wichtige Beweise geliefert und auch in der Hauptverhandlung als erster sein Schweigen gebrochen.
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Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft betrieben die Beschuldigten ein Schneeballsystem. Ein Hinweis von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte die Ermittlungen Mitte 2012 ins Rollen gebracht. Nach Sicherstellung umfangreicher Vermögenswerte musste ein Unternehmen nach dem anderen aus dem Firmengeflecht Insolvenz anmelden. Die Ex-Manager waren Anfang November 2013 verhaftet worden. Der Prozess geht am Montag weiter./mon/DP/zb