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    DGAP-News  770  0 Kommentare Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

    Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    DGAP-News: Capital Stage AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

    Capital Stage AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung

    gemäß § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    06.05.2016 / 18:05

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass

    der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der Capital Stage AG,

    Hamburg, fehlerhaft ist:

    1. Für die nach IFRS 3 als Unternehmenszusammenschlüsse bilanzierten

    Erwerbe von Anteilen an Solar- bzw. Windparks fehlen im Anhang zum

    Konzernabschluss der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 neben der

    Angabe der Kaufpreise (IFRS 3.B64 (f)) insbesondere Angaben zu dem

    jeweiligen nach IFRS 3.34 erfassten Gewinn aus dem Unternehmenserwerb (IFRS

    3.B64(n) (i)):

    Unternehmenserwerb, nach IFRS 3.34 erfasster Gewinn in TEUR:

    Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH und De Stern 10 srl: 6.612

    Solar Farm FC 1: 3.756

    Solar Farm FC 3: 907

    Solarpark Glebitzsch GmbH: 1.224

    Windkraft Sohland GmbH & Co. KG: 42

    Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG: 48

    Parco Eolico Monte Vitalba SRL: 1.681

    Solarpark Neuhaus GmbH: 843

    Summe: TEUR 15.122

    Darüber hinaus fehlt u.a. eine sachgerechte Beschreibung der Gründe, die

    zur Entstehung der Gewinne aus der Erstkonsolidierung geführt haben (IFRS

    3.B64 (n) (ii)). Insbesondere fehlt die Angabe, dass die Erzielung von

    signifikant unterhalb der ermittelten beizulegenden Zeitwerte der

    erworbenen Wind- und Solarparks liegenden Kaufpreisen aus der Ausnutzung

    von wirtschaftlichen Drucksituationen bei den jeweiligen Verkäufern

    resultiert.

    Die Unvollständigkeit der Angaben zu den Unternehmenszusammenschlüssen

    verstößt gegen IFRS 3.59 i.V.m. IFRS 3.B64.

    2. Die Capital Stage AG hat in der Konzern-Kapitalflussrechnung für die

    Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 den Finanzmittelfonds um EUR 15,8

    Mio. zu hoch ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist die unzulässige

    Berücksichtigung von Guthaben auf Kapitaldienst- und Projektreservekonten,

    die einer langfristigen Verfügungsbeschränkung unterliegen, im

    Finanzmittelfonds. Hierdurch werden auch die Auszahlungen für den Erwerb

    konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel um EUR 3,4

    Mio. zu niedrig und der Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit um

    EUR 3,4 Mio. zu hoch ausgewiesen.

    Es liegt ein Verstoß gegen IAS 7.6 vor.

    3. Die Capital Stage AG hat im Geschäftsjahr 2012 die Nutzungsdauern für

    die als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Stromeinspeiseverträge mit

    historischen Anschaffungskosten von EUR 67 Mio. auf bis zu 30 Jahren

    verlängert. Für die Stromeinspeiseverträge bestimmt sich die maximale

    Nutzungsdauer jedoch nach der Länge des gesetzlich geregelten

    Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks, i.d.R. 20 Jahre.

    Als Folge der unzulässigen Überschreitung der Nutzungsdauer sind die

    Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zu niedrig und die

    immateriellen Vermögenswerte zu hoch ausgewiesen.

    Es liegt ein Verstoß gegen IAS 38.97 i.V.m. IAS 38.94 vor.

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    06.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Capital Stage AG

    Große Elbstraße 59

    22767 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: +49 4037 85 62 -0

    Fax: +49 4037 85 62 -129

    E-Mail: info@capitalstage.com

    Internet: www.capitalstage.com

    ISIN: DE0006095003

    WKN: 609500

    Indizes: SDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

    Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    461339 06.05.2016




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