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    DGAP-Adhoc  1190  0 Kommentare STADA Arzneimittel AG: Wesentliche Erneuerung des Aufsichtsrats um zwei Jahre vorgezogen - Hauptversammlung 2016 auf den 26. August 2016 vertagt


    STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    22.05.2016 15:13

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    Bad Vilbel, 22.05.2016 - Der Aufsichtsrat der STADA Arzneimittel AG hat
    heute beschlossen, die für 2018 geplante Wahl des neuen Aufsichtsrats für
    mindestens drei Anteilseignervertreter um zwei Jahre vorzuziehen. Die Wahl
    der neuen Anteilseignervertreter soll für fünf Jahre erfolgen. Mit der
    personellen Neuausrichtung des Gremiums soll die erfolgreiche
    internationale Wachstumsstrategie von STADA bei Generika und
    Markenprodukten weiter gestärkt werden.

    Die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Hauptversammlung 2016 zur Wahl
    vorgeschlagen werden sollen, werden von einem zu diesem Zweck gebildeten
    Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats, mit Unterstützung externer
    Berater, ermittelt und vom Aufsichtsrat nominiert werden. Den Vorsitz des
    Nominierungsausschusses wird Dieter Koch übernehmen. Um die bestmöglichen
    Kandidatinnen und Kandidaten für STADA zu finden, erfolgt die Suche im
    Rahmen eines strukturierten Auswahlprozesses und auf Basis eines
    definierten Anforderungsprofils, das Sachkenntnis, persönliche Eignung und
    Unabhängigkeit sowie Empfehlungen verschiedener Regelwerke guter Corporate
    Governance umfasst.

    Der Vorstand hat beschlossen, die ursprünglich auf den 9. Juni 2016
    terminierte Hauptversammlung auf den 26. August 2016 zu vertagen, um ein
    ordnungsgemäßes und transparentes Verfahren bei der Kandidatenauswahl sowie
    der Vorbereitung zur Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder
    sicherzustellen. Wenngleich mit der Vertagung die Bekanntmachungen zur
    Tagesordnung im Bundesanzeiger vom 28. April und 17. Mai 2016
    gegenstandslos werden, gehen Vorstand und Aufsichtsrat derzeit davon aus,
    dass die Gegenstände der bekannt gemachten Tagesordnung für die neu
    terminierte Hauptversammlung - mit Ausnahme der Wahlvorschläge zum
    Aufsichtsrat - inhaltlich unverändert bleiben.


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