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    DGAP-Adhoc  350  0 Kommentare GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE (deutsch)

    GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

    AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme

    23.05.2016 07:44

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad Hoc Meldung gemäß § 15 WpHG

    GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

    Herzogenrath, 23. Mai 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) (AIXTRON)

    und die Grand Chip Investment GmbH (Grand Chip Investment) als 100%ige

    Tochtergesellschaft des Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC) haben

    heute eine Vereinbarung über die Übernahme von AIXTRON getroffen

    (Vereinbarung). Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP ist ein

    chinesischer Investmentfonds, der zu 51% von dem chinesischen Geschäftsmann

    Zhendong Liu und zu 49% von der Xiamen Bohao Investment Ltd. gehalten wird.

    In Übereinstimmung mit der Vereinbarung hat die Grand Chip Investment heute

    ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches

    Übernahmeangebot zu unterbreiten, um alle ausstehenden Aktien von AIXTRON,

    inklusive der durch American Depositary Shares (ADS) repräsentierten

    Stammaktien, zu erwerben. Den Aktionären von AIXTRON soll dazu 6,00 Euro

    pro Aktie in bar angeboten werden. Das entspricht einer

    Unternehmensbewertung von AIXTRON inklusive liquider Mittel in Höhe von

    rund 670 Millionen Euro und einer Prämie von 50,7% gegenüber dem

    gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor der Bekanntgabe

    der Übernahmeabsicht. Das Übernahmeangebot soll bestimmten Bedingungen

    unterliegen. Dazu gehört die Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden sowie

    eine Mindestannahmeschwelle von 60% aller sich im Umlauf befindlichen

    AIXTRON-Aktien.

    Die Vereinbarung regelt die Ziele und die Eckpunkte der beabsichtigten

    Transaktion mit FGC sowie der weiteren Strategie. FGC beabsichtigt,

    AIXTRON's Strategie auch weiterhin zu unterstützen. Auch die F&E-Kompetenz

    und bestehende Technologien von AIXTRON sollen in den vorhandenen

    Technologiezentren verbleiben. FGC hat außerdem zugestimmt, dass AIXTRON

    seine Technologie und sein IP-Portfolio stärken soll, das bei AIXTRON u.a.

    in Deutschland verbleibt. Die globale Struktur von AIXTRON - mit drei

    Technologiezentren in Herzogenrath (Deutschland), Cambridge

    (Großbritannien) und Sunnyvale (USA) - soll unverändert bleiben. Weitere

    internationale Technologie-Zentren können künftig hinzukommen. Der Rechts-

    und Firmensitz von AIXTRON und der operative Betrieb werden in Herzogenrath

    verbleiben.

    Nach erfolgreicher Übernahme soll Martin Goetzeler Vorstandsvorsitzender

    von AIXTRON und Dr. Bernd Schulte Chief Operating Officer (COO) bleiben.

    Bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion ist beabsichtigt, dass die

    Grand Chip Investment vier Kandidaten für den weiterhin aus sechs

    Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nominiert.

    Kontakt:

    Guido Pickert

    Investor Relations & Konzernkommunikation

    T: +49 (2407) 9030-444

    F: +49 (2407) 9030-445

    invest@aixtron.com

    Über AIXTRON

    Die AIXTRON SE ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die

    Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen

    Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und

    Repräsentanzen in Asien, den USA und Europa. Die Produkte der Gesellschaft

    werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von

    leistungsstarken Bauelementen für elektronische und opto-elektronische

    Anwendungen auf Basis von Verbindungs-, Silizium- oder organischen

    Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl

    innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu

    gehören beispielsweise LED- und Displaytechnologie, Datenspeicherung und -

    übertragung, Energiemanagement und -umwandlung, Kommunikation, Signal- und

    Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.

    Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), Atomic Level

    SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), Gas Foil Rotation(R),

    OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), TriJet(R), Optacap(TM)

    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:

    AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die

    Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe

    Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation

    Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten",

    "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",

    "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche

    Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche

    zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und

    Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und

    Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die

    zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und

    Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen

    abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die

    tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der

    Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen

    Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die

    Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen

    für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen,

    Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der

    Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen,

    Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der

    Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs,

    Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel,

    Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen

    bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung

    der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die

    AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S.

    Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung

    enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen

    Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit

    verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser

    Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder

    Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen,

    künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche

    rechtliche Verpflichtung besteht.

    23.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: AIXTRON SE

    Dornkaulstraße 2

    52134 Herzogenrath

    Deutschland

    Telefon: +49 (2407) 9030-0

    Fax: +49 (2407) 9030-40

    E-Mail: invest@aixtron.com

    Internet: www.aixtron.com

    ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041

    WKN: A0WMPJ, A0D82P

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX;

    Nasdaq

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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