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Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG stellt Weichen für weiteres Wachstum
DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Immobilien
Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG stellt Weichen für weiteres Wachstum
01.06.2016 / 07:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG stellt Weichen für weiteres Wachstum
01.06.2016 / 07:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pressemitteilung
Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG stellt Weichen für weiteres Wachstum
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat mit großen Mehrheiten
angenommen
- Dividendenzahlung von EUR 0,72 je dividendenberechtigter Stückaktie
beschlossen
- Vorstand zu weiteren Kapitalmaßnahmen ermächtigt
- Helmut Ullrich zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt
- Alexander Heße legt Aufsichtsratmandat zum Ende der Hauptversammlung
nieder
Berlin, 1. Juni 2016 - Die zweite ordentliche Hauptversammlung der TLG
IMMOBILIEN AG seit dem Börsengang hat gestern die Weichen für das weitere
Wachstum des Unternehmens gestellt. Alle von Vorstand und Aufsichtsrat
eingebrachten Beschlussvorschläge wurden von den anwesenden Aktionären mit
großen Mehrheiten angenommen.
Mit einer Zustimmung von 99,9998 % des anwesenden stimmberechtigten
Grundkapitals nahm die Hauptversammlung den Vorschlag zur Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von rund EUR 50,6 Mio. an.
Gemäß dieses Beschlusses wird ein Gesamtbetrag von rund EUR 48,6 Mio. an
die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet. Das entspricht EUR 0,72 je
dividendenberechtigter Stückaktie. Der Restbetrag von rund EUR 2,0 Mio.
wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen. Da die Dividende in vollem
Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG geleistet
wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag und führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus
Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden für das Jahr
2015 mit deutlichen Mehrheiten von 99,9 % bzw. 99,4 % des auf der
Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals der
Gesellschaft entlastet.
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016
sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2016 wählte die Hauptversammlung mit einer 98,1-
prozentigen Mehrheit des anwesenden stimmberechtigten Grundkapitals erneut
die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Niederlassung
Berlin.
Mit Mehrheiten von 96,7 % bzw. 93,0 % des anwesenden stimmberechtigten
Pressemitteilung
Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG stellt Weichen für weiteres Wachstum
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat mit großen Mehrheiten
angenommen
- Dividendenzahlung von EUR 0,72 je dividendenberechtigter Stückaktie
beschlossen
- Vorstand zu weiteren Kapitalmaßnahmen ermächtigt
- Helmut Ullrich zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt
- Alexander Heße legt Aufsichtsratmandat zum Ende der Hauptversammlung
nieder
Berlin, 1. Juni 2016 - Die zweite ordentliche Hauptversammlung der TLG
IMMOBILIEN AG seit dem Börsengang hat gestern die Weichen für das weitere
Wachstum des Unternehmens gestellt. Alle von Vorstand und Aufsichtsrat
eingebrachten Beschlussvorschläge wurden von den anwesenden Aktionären mit
großen Mehrheiten angenommen.
Mit einer Zustimmung von 99,9998 % des anwesenden stimmberechtigten
Grundkapitals nahm die Hauptversammlung den Vorschlag zur Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von rund EUR 50,6 Mio. an.
Gemäß dieses Beschlusses wird ein Gesamtbetrag von rund EUR 48,6 Mio. an
die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet. Das entspricht EUR 0,72 je
dividendenberechtigter Stückaktie. Der Restbetrag von rund EUR 2,0 Mio.
wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen. Da die Dividende in vollem
Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG geleistet
wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag und führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus
Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden für das Jahr
2015 mit deutlichen Mehrheiten von 99,9 % bzw. 99,4 % des auf der
Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals der
Gesellschaft entlastet.
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016
sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts 2016 wählte die Hauptversammlung mit einer 98,1-
prozentigen Mehrheit des anwesenden stimmberechtigten Grundkapitals erneut
die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Niederlassung
Berlin.
Mit Mehrheiten von 96,7 % bzw. 93,0 % des anwesenden stimmberechtigten
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