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    CROSS Industries AG  655  0 Kommentare Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    Wels (pta008/30.06.2016/09:45) - CROSS Industries AG
    FN 78112 x
    mit dem Sitz in Wels
    ISIN: AT0000820659
    Einladung
    zu der am Donnerstag, 21. Juli 2016 um 14:00 Uhr
    am Sitz der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, stattfindenden
    außerordentlichen Hauptversammlung
    Tagesordnung:
    1. Beschlussfassung über die Änderung des Firmenwortlautes
    2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1 "Firma und Sitz der Gesellschaft" entsprechend der Beschlussfassung über die Änderung des Firmenwortlautes sowie über die Änderung der Satzung in § 13 "Stimmrecht, Beschlüsse, Vorsitz"

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 30. Juni 2016 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, am Empfang auf:
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1. und 2.,
    * Satzung im Änderungsmodus;
    * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.
    Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung, sind spätestens ab dem 30. Juni 2016 außerdem im Internet unter www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.

    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 02. Juli 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, zH Frau Mag. Michaela Friepeß, samt Begründung zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    CROSS Industries AG Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung CROSS Industries AG FN 78112 x mit dem Sitz in Wels ISIN: AT0000820659 Einladung zu der am …