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    CROSS Industries AG  655  0 Kommentare Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2


    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Juli 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.cross@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per Telefax an +43 (0) 1/8900-500-76, per Post an CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich, z.H. Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an anmeldung.cross@hauptversammlung.at.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.crossindustries.at unter Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag, dem 11. Juli 2016, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag).

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    CROSS Industries AG Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 CROSS Industries AG FN 78112 x mit dem Sitz in Wels ISIN: AT0000820659 Einladung zu der am …