DGAP-News
Dr. Greger & Collegen: KTG Agrar SE in Schieflage: Kündigungsmöglichkeit für Anleiheinhaber (deutsch)
Dr. Greger & Collegen: KTG Agrar SE in Schieflage: Kündigungsmöglichkeit für Anleiheinhaber
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: KTG Agrar SE in Schieflage: Kündigungsmöglichkeit für
Anleiheinhaber
01.07.2016 / 12:13
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Lesen Sie auch
Regensburg/München, 01.07.2016 - Da das Unternehmen vor "aktuellen
herausfordernden Aufgaben" stehe, hat die KTG Agrar SE den ursprünglich auf
den 30.06.2016 angesetzten Hauptversammlungstermin kurzfristig um fast zwei
Monate auf den 26.08.2016 verschoben. Das Prekäre für Anleihegläubiger des
Unternehmens mit der WKN A1H3VN / ISIN DE000A1H3VN9 mit einer Verzinsung
von 7,125% ist dabei, dass die eigentlich zum 06.06.2016 fälligen
Zinszahlungen bislang nicht geleistet wurden und das Unternehmen die
Zahlung bis spätestens zum ursprünglich angesetzten Hauptversammlungstermin
ankündigte. Aktuell bleibt demnach offen, ob und bis wann mit einer Zahlung
der Zinsen gerechnet werden kann.
Nicht zuletzt diese Ungewissheit führte in der jüngeren Vergangenheit zu
drastischen Kursverlusten der Anleihe. Weiterer Grund hierfür dürfte auch
die intransparente Unternehmenskommunikation gegenüber den Aktionären und
Anleiheinhabern sein. Nach Unternehmensangaben werde aktuell an einem
Zukunftskonzept gearbeitet. Weshalb dieses Zukunftskonzept nicht bis zur
ursprünglich angesetzten Hauptversammlung vom 30.06.2016 ausgearbeitet
werden konnte ist aber fraglich. Die Verschiebung wurde lapidar mit dem
kurz bevor stehenden Start der wichtigen Erntesaison sowie der damit
verbundenen Terminfülle begründet. Eine Hinhaltetaktik?
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger
anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen
Anleihegläubigern, ihre Kündigungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen. Die
Anleihebedingungen der KTG Agrar AG lassen eine Kündigung zu, wenn
innerhalb von 30 Tagen die Zinszahlung nicht erbracht wurde. Es ist also
zeitnahes Handeln gefragt, denn die Zinszahlung hätte bereits am 06.06.2016
erfolgen sollen. Anleihegläubiger, die ihre Anleihen ordnungsgemäß
kündigen, haben einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe des
vollen Anleihenominals und verbessern ihre Position gegenüber anderen
Anleihegläubigern erheblich.
Sollten auch Sie betroffen sein und die sofortige Kündigung in die Wege
leiten wollen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine schnelle
Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei. Sofern Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen
möchten, verwenden Sie bitte folgenden Link:
http://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
E-Mail: kanzlei-muenchen@dr-greger.de
Web: www.dr-greger.de
Prinzregentenstraße 54
80539 München
Tel: 089/23708480
Fax: 089/237084811
E-Mail: kanzlei-muenchen@dr-greger.de
Web: www.dr-greger.de
---------------------------------------------------------------------------
01.07.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
476753 01.07.2016