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    Bildungsurlaub  614  0 Kommentare Antrag frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen / TÜV Rheinland: Anspruch abhängig vom Bundesland / Politische oder berufliche Weiterbildung

    Köln (ots) - Bildungsurlaub gibt es seit mehr als 40 Jahren, aber
    nur wenige Arbeitnehmer kennen oder nutzen das Modell. Dabei haben
    Mitarbeiter in 14 der 16 Bundesländer einen Anspruch auf berufliche
    Weiterbildung - und das bei fortlaufendem Gehalt. Einzige Ausnahmen:
    Sachsen und Bayern. Die genauen Bedingungen sind dezentral in den
    Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. "Ausschlaggebend
    für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem der
    Arbeitsplatz liegt, und nicht das, in dem sich der Wohnsitz
    befindet", sagt Michael Schmidt, Leiter des TÜV Rheinland
    Hochschul-Campus.

    "Jedem dazu berechtigten Arbeitnehmer stehen drei bis fünf Tage
    Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung", so der TÜV Rheinland-Experte.
    Diese können oft auch gebündelt alle zwei Jahre genommen werden. Der
    Arbeitnehmer muss dafür in den meisten Bundesländern mindestens
    sechs, in Baden-Württemberg und im Saarland zwölf Monate im
    Unternehmen tätig sein. Das Recht auf Bildungsurlaub besteht jedoch
    in den meisten Bundesländern nicht, wenn das Unternehmen weniger als
    zehn Mitarbeiter beschäftigt.

    Gehalt bzw. Lohn fließen während des Bildungsurlaubs weiter

    Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, muss die Weiterbildung
    bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Es muss eine politische oder
    berufliche Weiterbildung sein, die von einer anerkannten Einrichtung
    durchgeführt wird und für jeden zugänglich ist. In manchen
    Bundesländern ist auch eine Weiterbildung zum Ehrenamt zugelassen.
    Die meisten Bundesländer führen eine Datenbank mit zugelassenen
    Kursen, der Arbeitnehmer kann dabei selbst die Schwerpunkte der
    Fortbildung bestimmen. Die Seminarkosten trägt der Arbeitnehmer, der
    Arbeitgeber zahlt währenddessen das Gehalt oder den Lohn weiter.

    Frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen

    "Arbeitnehmer sollten so früh wie möglich den gewünschten
    Bildungsurlaub mit dem Arbeitgeber absprechen und ihn mindestens acht
    Wochen vor Beginn einreichen", ergänzt Michael Schmidt. Der Antrag
    erfolgt schriftlich mit Namen, Inhalt und Dauer der Weiterbildung.
    Der Bildungsurlaub kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt, muss
    dann aber zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.

    Mehr Informationen zum Bildungsurlaubsangebot in NRW auf
    www.tuv.com/bildungsurlaub bei TÜV Rheinland.

    OTS: TÜV Rheinland AG
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385
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    Pressekontakt:
    Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
    Antje Schweitzer, Presse, Tel.: 0221/806-5597
    Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
    Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
    Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse



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