EANS-Hauptversammlung
HIRSCH Servo AG / Einberufung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG
FN 117300 a, Landesgericht Klagenfurt
ISIN AT0000849757
Einberufung
der am Donnerstag, den 8. September 2016, um 11.00 Uhr im
Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43,A-9020
Klagenfurt stattfindenden
21. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, jeweils zum 31. März 2016, sowie des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015/2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit
des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in Punkt V sowie die
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die
Hauptversammlung sind folgende Unterlagen spätestens ab Donnerstag,
den 18.08.2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hirsch-gruppe.com zugänglich:
* Jahresabschluss mit dem Lagebericht
* Corporate Governance Bericht
* Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht
* Bericht des Aufsichtsrats
* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
* Vollmachts- und Widerrufsformular
* Einberufung der Hauptversammlung
* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG
* Satzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung
Nachweisstichtag und Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
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