Rechtsschutzversicherung: Stressfaktor „Folgeereignis“
Schon seit einer kleinen Ewigkeit und Dank des Schauspielers Manfred Krug wissen wir, wer tatsächlich "Anwalts Liebling" ist. Nein, nicht der möglichst hohe Streitwert respektive Gegenstandswert, sondern die Rechtsschutzversicherung.
Schon seit einer kleinen Ewigkeit und Dank des Schauspielers Manfred Krug wissen wir, wer tatsächlich "Anwalts Liebling" ist. Nein, nicht der möglichst hohe Streitwert respektive Gegenstandswert, sondern die Rechtsschutzversicherung. In dem Kult-Werbespot von früher selbstredend jene eines ganz bestimmten Versicherers. Klar ist: Grundsätzlich kann eine Rechtsschutz-Police sehr sinnvoll sein. Wie schnell streitet man sich als gesitteter Autofahrer gleich durch mehrere Gerichtsinstanzen mit einem Verkehrsrowdy. Und wie plötzlich gibt es Ärger mit dem neidischen Nachbarn, weil diesen irgendetwas an der die beiden Grundstücke trennenden Hecke stört.
Sobald sich Anwälte mit Zoff und Zank am Zaun beschäftigen, kostet das Geld. Und wird die ganze Sache vor Gericht, vielleicht sogar über mehrere Instanzen, ausgefochten, kostet dies noch sehr viel mehr Geld. Gut, wenn der Rechtsschutzversicherer zahlt. "Aber das macht er nicht immer", erklärt Dieter Fromm, Geschäftsführer des Finanzportals [moneymeets.com](https://www.moneymeets.com). Senkt der Versicherer, besser: der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung, den Daumen, will er also nicht zahlen, wird die Ablehnung meist mit dem sogenannten Folgeereignis begründet. Was steckt dahinter?
Vereinfacht ausgedrückt entscheidet, wann genau der Stress mit dem Kontrahenten begonnen hat, darüber, ob der Versicherer zahlt, also die Anwaltsgebühr und die Gerichtskosten übernimmt, oder nicht. Bestand am Anfang von allem bereits eine Rechtsschutzversicherung, wird gezahlt. Wurde der Vertrag allerdings erst später, demnach im Verlauf der Auseinandersetzungen abgeschlossen, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.