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     260  0 Kommentare Schutz und Geborgenheit von Anfang an

    Schwalbach (pts011/25.08.2016/10:30) - Acht Wochen nach der Geburt, nach dem vollendeten zweiten Lebensmonat, stehen die ersten wichtigen Impfungen zum Schutz des Babys auf dem Plan - die Grundimmunisierung beginnt. Wie steht es aber mit dem Schutz bis dahin?

    Viele junge Eltern und auch viele Erwachsene wissen immer noch nicht, dass das eigene Impfen schon vor Schwangerschaft und Geburt Babys und Neugeborene vor oftmals gefährlichen und lebensbedrohlichen Erkrankungen schützen kann. Der so genannte Nestschutz, der schon im Mutterleib und später beim Stillen Antikörper der Mutter auf das Neugeborene überträgt, ist aber bei dem äußerst ansteckenden Keuchhusten nicht wirksam. Eine Keuchhusteninfektion kann bei Säuglingen zu bedrohlichen Atempausen führen.

    Vor Familienplanung Impfstatus überprüfen

    Die STIKO - Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut - rät grundsätzlich allen Erwachsenen zur Auffrischungs-Impfung. Insbesondere Frauen im gebärfähigen Alter sollten sich schon vor der Familienplanung impfen lassen. Ebenso engen Kontaktpersonen, wie beispielsweise werdenden Vätern, Großeltern, Paten und dem Babysitter, wird geraten, spätestens vier Wochen vor der Geburt ihren Impfschutz überprüfen und erneuern zu lassen. Darüber hinaus stehen Auffrischungs-Impfungen für Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren sowie für Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren an. Diese Booster-Impfungen werden mit einem Impfstoff durchgeführt, der gleichzeitig auch gegen Tetanus und Diphtherie schützt. Je mehr Menschen geimpft sind, desto größer ist die Schutzwirkung auch für alle Ungeimpften! Man spricht dann von Herdenimmunität.

    Impfpläne und umfassende Informationen für alle Altersgruppen gibt es unter: http://www.impfen.de

    Wichtige Informationen zum Keuchhusten enthält ein kleiner unterhaltsamer Film der auf YouTube eingestellt ist: https://www.youtube.com/watch?v=39X5MDci1IU

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    (Ende)

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    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20160825011 ]




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