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    Insolvenzrecht  437  0 Kommentare ESUG ist in der Praxis angekommen, vorinsolvenzliches Verfahren wird mit Spannung erwartet

    Heidelberg/Berlin (ots) -

    - Neue Studie der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für
    Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger:
    Praktiker haben hohe Erwartungen an das vorinsolvenzliche
    Verfahren, konkrete Regelung durch EU steht aber noch aus
    - Erwartungen an ESUG werden insgesamt erfüllt,
    Gläubigermitwirkung wird für richtig und wichtig erachtet und
    ist in der Praxis angekommen
    - Zunehmend kritisch sehen die Umfrageteilnehmer die vorläufige
    Eigenverwaltung (ohne Schutzschirm)
    - Gut vorbereitete Antragstellung auf Eigenverwaltung bleibt
    weiterhin erfolgsentscheidend
    - Breit angelegte Studie: Erstmals wurden 1.600 Experten befragt

    Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Gesetz zur weiteren
    Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) von der Mehrheit
    der Marktteilnehmer (93%) positiv bewertet. Wie die neue
    "ESUG-Studie" von der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für
    Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger zeigt, scheint
    das Gesetz in der Praxis angekommen zu sein: 91 Prozent der
    Studienteilnehmer haben bereits Erfahrung mit einer vorläufigen
    Eigenverwaltung gemacht, 88 Prozent mit Schutzschirmverfahren und 87
    Prozent mit vorläufigen Gläubigerausschüssen. Dennoch plädieren immer
    mehr Experten dafür, ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
    einzuführen, um den "Werkzeugkasten" der Sanierung zu
    vervollständigen.

    Für die Studie, die zum vierten Mal verfasst wurde, haben die
    Autoren 1.600 Entscheider aus Deutschland befragt - darunter
    Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und
    Manager. Diese äußerten sich zu ihren praktischen Erfahrungen im
    Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht sowie darüber, wie sie das von
    der EU-Kommission geplante europaweite vorinsolvenzliche
    Sanierungsverfahren einschätzen.

    "Die Instrumente des ESUG haben die Erwartungen erfüllt", sagt
    Christopher Seagon, Geschäftsführer der HgGUR. "Die
    Gläubigermitwirkung ist gut in der Praxis angenommen und war ein
    Schritt in die richtige Richtung für die Akzeptanz der Insolvenz als
    Sanierungsmöglichkeit. Dennoch zeigt die lebhafte Diskussion um ein
    mögliches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren das Interesse,
    bestehende Regelungslücken vollends zu schließen. Der
    Insolvenzbegriff ist eben immer noch zu negativ belegt."

    Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren soll das Instrumentarium
    abrunden

    Das sehen auch rund 70 Prozent der Studienteilnehmer so. Aus Sicht
    der Experten ist es besonders wichtig, dass durch eine Neuregelung
    die Mehrheitsbindung verbindlich wird (71%) und "Akkordstörer"
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