Insolvenzrecht
ESUG ist in der Praxis angekommen, vorinsolvenzliches Verfahren wird mit Spannung erwartet
Heidelberg/Berlin (ots) -
- Neue Studie der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für
Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger:
Praktiker haben hohe Erwartungen an das vorinsolvenzliche
Verfahren, konkrete Regelung durch EU steht aber noch aus
- Erwartungen an ESUG werden insgesamt erfüllt,
Gläubigermitwirkung wird für richtig und wichtig erachtet und
ist in der Praxis angekommen
- Zunehmend kritisch sehen die Umfrageteilnehmer die vorläufige
Eigenverwaltung (ohne Schutzschirm)
- Gut vorbereitete Antragstellung auf Eigenverwaltung bleibt
weiterhin erfolgsentscheidend
- Breit angelegte Studie: Erstmals wurden 1.600 Experten befragt
Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Gesetz zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) von der Mehrheit
der Marktteilnehmer (93%) positiv bewertet. Wie die neue
"ESUG-Studie" von der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für
Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger zeigt, scheint
das Gesetz in der Praxis angekommen zu sein: 91 Prozent der
Studienteilnehmer haben bereits Erfahrung mit einer vorläufigen
Eigenverwaltung gemacht, 88 Prozent mit Schutzschirmverfahren und 87
Prozent mit vorläufigen Gläubigerausschüssen. Dennoch plädieren immer
mehr Experten dafür, ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
einzuführen, um den "Werkzeugkasten" der Sanierung zu
vervollständigen.
Für die Studie, die zum vierten Mal verfasst wurde, haben die
Autoren 1.600 Entscheider aus Deutschland befragt - darunter
Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und
Manager. Diese äußerten sich zu ihren praktischen Erfahrungen im
Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht sowie darüber, wie sie das von
der EU-Kommission geplante europaweite vorinsolvenzliche
Sanierungsverfahren einschätzen.
"Die Instrumente des ESUG haben die Erwartungen erfüllt", sagt
Christopher Seagon, Geschäftsführer der HgGUR. "Die
Gläubigermitwirkung ist gut in der Praxis angenommen und war ein
Schritt in die richtige Richtung für die Akzeptanz der Insolvenz als
Sanierungsmöglichkeit. Dennoch zeigt die lebhafte Diskussion um ein
mögliches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren das Interesse,
bestehende Regelungslücken vollends zu schließen. Der
Insolvenzbegriff ist eben immer noch zu negativ belegt."
Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren soll das Instrumentarium
abrunden
Das sehen auch rund 70 Prozent der Studienteilnehmer so. Aus Sicht
der Experten ist es besonders wichtig, dass durch eine Neuregelung
die Mehrheitsbindung verbindlich wird (71%) und "Akkordstörer"
- Neue Studie der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für
Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger:
Praktiker haben hohe Erwartungen an das vorinsolvenzliche
Verfahren, konkrete Regelung durch EU steht aber noch aus
- Erwartungen an ESUG werden insgesamt erfüllt,
Gläubigermitwirkung wird für richtig und wichtig erachtet und
ist in der Praxis angekommen
- Zunehmend kritisch sehen die Umfrageteilnehmer die vorläufige
Eigenverwaltung (ohne Schutzschirm)
- Gut vorbereitete Antragstellung auf Eigenverwaltung bleibt
weiterhin erfolgsentscheidend
- Breit angelegte Studie: Erstmals wurden 1.600 Experten befragt
Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Gesetz zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) von der Mehrheit
der Marktteilnehmer (93%) positiv bewertet. Wie die neue
"ESUG-Studie" von der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für
Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger zeigt, scheint
das Gesetz in der Praxis angekommen zu sein: 91 Prozent der
Studienteilnehmer haben bereits Erfahrung mit einer vorläufigen
Eigenverwaltung gemacht, 88 Prozent mit Schutzschirmverfahren und 87
Prozent mit vorläufigen Gläubigerausschüssen. Dennoch plädieren immer
mehr Experten dafür, ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
einzuführen, um den "Werkzeugkasten" der Sanierung zu
vervollständigen.
Für die Studie, die zum vierten Mal verfasst wurde, haben die
Autoren 1.600 Entscheider aus Deutschland befragt - darunter
Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und
Manager. Diese äußerten sich zu ihren praktischen Erfahrungen im
Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht sowie darüber, wie sie das von
der EU-Kommission geplante europaweite vorinsolvenzliche
Sanierungsverfahren einschätzen.
"Die Instrumente des ESUG haben die Erwartungen erfüllt", sagt
Christopher Seagon, Geschäftsführer der HgGUR. "Die
Gläubigermitwirkung ist gut in der Praxis angenommen und war ein
Schritt in die richtige Richtung für die Akzeptanz der Insolvenz als
Sanierungsmöglichkeit. Dennoch zeigt die lebhafte Diskussion um ein
mögliches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren das Interesse,
bestehende Regelungslücken vollends zu schließen. Der
Insolvenzbegriff ist eben immer noch zu negativ belegt."
Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren soll das Instrumentarium
abrunden
Das sehen auch rund 70 Prozent der Studienteilnehmer so. Aus Sicht
der Experten ist es besonders wichtig, dass durch eine Neuregelung
die Mehrheitsbindung verbindlich wird (71%) und "Akkordstörer"