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     1533  0 Kommentare Tierhalterhaftpflicht: Sinnvoll für Hund und Pferd

    Hunde, die bellen, beißen nicht? Nicht immer muss diese Weisheit stimmen. Deshalb schließen Sie für den Fall der Fälle eine Tierhalterhaftpflicht ab.

    Hunde, die bellen, beißen nicht? Nicht immer muss diese Weisheit stimmen, denn selbst der liebste Vierbeiner wird nervös und schnappt bisweilen zu, sobald er bedrängt und in die Enge getrieben wird. Erfahrene Hundehalter wissen dies und ebenfalls, dass sie für Schäden, die ihre Hunde anrichten zahlen müssen. Deshalb schließen sie für den Fall der Fälle eine Tierhalterhaftpflicht ab.

    Solch eine spezielle Haftpflichtversicherung ist auch für Pferdehalter sinnvoll. Die wichtigsten Details zur Tierhalterhaftpflicht:

    Freiwillig oder nicht? Die Tierhalterhaftpflicht ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt zumindest für Pferdehalter. Doch „Pferdehalter, die die Versicherungsbeiträge sparen wollen und deshalb auf den Abschluss einer solchen Police verzichten, gehen hohe Risiken ein. Denn die von Pferden angerichteten Schäden können durchaus in die Zehntausende gehen“, warnt [moneymeets-Geschäftsführer](https://www.moneymeets.com) Dieter Fromm.

    Die Tierhalterhaftpflicht für Hundefreunde ist mal freiwillig und mal Pflicht. Hört sich kompliziert an, ist es aber bei genauerem Hinsehen nicht. Konkret bedeutet dies: In Hamburg und Berlin müssen Hundehalter eine Versicherung abschließen. In den meisten anderen Bundesländern beschränkt sich die Versicherungspflicht auf die Halter von Kampfhunden. Tipp: Wer eine Hundehalterhaftpflichtpolice abschließen möchte, sollte vorher unbedingt bei seinem Versicherer nachfragen, was im konkreten Fall möglich ist. Denn manche Versicherer lehnen gefährliche Hunde rundweg ab. Andere Versicherer entscheiden von Fall zu Fall. Auch abhängig davon, ob der Vierbeiner eine Hundeschule besucht hat und deshalb gehorcht.

    Pflichtverstöße des Halters. Tiere sind unberechenbar. Das gilt gleichermaßen für Hunde und auch für Pferde. Nicht alles kann der Halter vorhersehen, manches aber doch. Deshalb muss er grundsätzlich Vorkehrungen treffen, damit sein Tier keinen Schaden anrichtet. Wichtig: Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet auch, wenn der Halter es mit seinen Pflichten nicht ganz so genau genommen hat. Beispiele: Der Hund läuft frei herum, obwohl Leinenzwang besteht. Das Pferd bricht aus der Koppel aus, weil die Einzäunung nicht in Ordnung ist. Ob eine Versicherung tatsächlich bei Pflichtverstößen des Tierhalters zahlt, steht im Kleingedruckten, also in den Versicherungsbedingungen. Tipp deshalb: Vor Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung dieses Kleingedruckte genau studieren und abwägen, ob der Versicherungstarif mit den Bedürfnissen des Tierfreundes übereinstimmt. Vorsicht: Kommt es aufgrund von Vorsatz oder Mutwilligkeit des Tierhalters zu einem Schaden, winkt der Versicherer ab.

    Hundesitting und Reitbeteiligung. Die gute Nachricht: Sobald sich Freunde oder Angehörige vorübergehend um das Tier kümmern, sind auch diese über die Tierhalterhaftpflichtpolice des Halters geschützt. Aber: Wird der Hundesitter von seinem vierbeinigen Schützling, weshalb auch immer, verletzt, zahlt die Tierhalterhaftpflicht nicht.

    Ein wenig komplizierter wird es in puncto Versicherungsschutz bei Pferden. Falls Friends & Family hin und wieder das Pferd zum Ausritt satteln dürfen, sollte in der Tierhalterhaftpflichtversicherung das sogenannte „Fremdreiterrisiko“ eingeschlossen werden. Stichwort „Reitbeteiligung“: Hier ist es sinnvoll, die Namen sämtlicher Beteiligten in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen. Falls nicht, besteht die Gefahr, dass der Versicherer nach einem Schaden nicht zahlt.

     



    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Tierhalterhaftpflicht: Sinnvoll für Hund und Pferd Hunde, die bellen, beißen nicht? Nicht immer muss diese Weisheit stimmen. Deshalb schließen Sie für den Fall der Fälle eine Tierhalterhaftpflicht ab.