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    DGAP-Adhoc  1076  0 Kommentare MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär (deutsch)

    MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär

    MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

    23.09.2016 13:59

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR

    DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR

    VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN

    STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM

    RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG

    UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

    MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen

    zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch

    Großaktionär

    Berlin, 23. September 2016 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN

    DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit

    Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitaltalerhöhung gegen Bareinlage mit

    mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter vollständiger Ausnutzung des

    gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes

    Kapital 2015) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR

    22.631.501 um bis zu EUR 11.315.750 auf bis zu EUR 33.947.251 durch Ausgabe

    von bis zu 11.315.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit

    einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage

    erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016

    gewinnanteilsberechtigt. Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank

    mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im

    Verhältnis 2:1 (für je zwei alte Aktien eine neue Aktie) zu einem

    Bezugspreis in Höhe von EUR 1,20 je neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist

    zum Bezug anzubieten.

    Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot durch

    die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können die

    Aktionäre ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 4. Oktober 2016 bis

    (einschließlich) zum 18. Oktober 2016 dauernden Bezugsfrist ausüben. Den

    Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien

    gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog.

    Überbezug); den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch

    auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu.

    Die Global Derivative Trading GmbH (die "GDT"), die nach Kenntnis der

    Gesellschaft knapp 24 % der bestehenden Aktien hält, hat eine verbindliche

    Zusage gegeben, ihre Bezugsrechte in einem Umfang auszuüben, dass die GDT

    auch nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung weiterhin in

    einem Umfang von rund 24 % an dem dann erhöhten Grundkapital beteiligt ist.

    Anknüpfend an diese Festbezugserklärung hat die Gesellschaft der GDT die

    Möglichkeit eines Überbezugs von bis zu 1.000.000 nicht bezogener neuer

    Aktien und der entsprechenden Zuteilung zugesagt, wodurch die GDT im Falle

    einer Vollplatzierung der Kapitalmaßnahme im Ergebnis mit insgesamt bis zu

    knapp 27 % an dem erhöhten Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein

    würde.

    Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogene neue Aktien sollen im Rahmen

    internationaler Privatplatzierungen zudem qualifizierten Anlegern in

    ausgewählten Ländern angeboten werden. In diesem Zusammenhang hat sich die

    TowerCrest Limited Liability Cooperation, Peking (China), (die

    "TowerCrest") gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, 3.400.000 neue

    Aktien im Rahmen der Privatplatzierungen zu erwerben (oder, falls weniger

    nicht bezogene neue Aktien vorhanden sein sollten, die größtmögliche

    verfügbare Anzahl). Die Gesellschaft hat TowerCrest eine solche Zuteilung

    entsprechend der verfügbaren Aktien zugesagt. Im Falle einer

    Vollplatzierung der Kapitalerhöhung würde die Übernahme von 3.400.000 neuen

    Aktien durch TowerCrest einer Beteiligung von rund 10 % an dem erhöhten

    Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.

    Vorbehaltlich der Billigung durch die BaFin wird voraussichtlich am 28.

    September 2016 ein Wertpapierprospekt mit ausführlichen Informationen und

    Risikohinweisen zum Bezugsangebot auf der Internetseite der MOLOGEN AG

    veröffentlicht. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende

    Notierung soll voraussichtlich am 27. Oktober 2016 erfolgen.

    Als weitere Finanzierungsmaßnahme hat der Vorstand heute mit Zustimmung des

    Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung der durch die

    Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2014 erteilten

    Ermächtigung, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR

    2.540.000 und mit einer Laufzeit bis zum 29. Oktober 2024 zu begeben. Die

    Wandelschuldverschreibung sieht eine jährliche Festverzinsung in Höhe von

    6% sowie das Recht des Investors vor, die Wandelanleihe in bis zu 1.693.333

    Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis in Höhe von EUR 1,50 zu

    wandeln. Die Wandelschuldverschreibung wird unter Ausschluss des

    Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben und vollständig durch die GDT

    gezeichnet. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung soll voraussichtlich

    am 31. Oktober 2016 nach Vollzug der Kapitalerhöhung erfolgen. Durch die

    Ausgabe der Wandelanleihe wird der Gesellschaft ein Nettoerlös von rund EUR

    2.500.000 zufließen.

    Bei Vollplatzierung der Kapitalerhöhung und durch Ausgabe der

    Wandelschuldverschreibung werden dem Unternehmen voraussichtlich

    Bruttoerlöse von rund EUR 16.000.000 zufließen. Die MOLOGEN AG

    beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für die Umsetzung der neuen Strategie

    "Next Level" zu nutzen.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf

    oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,

    in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein

    Angebot gesetzlich unzulässig ist.

    Dieses Dokument ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre

    Anlageentscheidung bezüglich der in Pressemitteilung erwähnten Wertpapiere

    ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der

    Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten

    Wertpapierprospekt treffen.

    Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den

    Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten

    Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den

    Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung

    (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten

    von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige

    Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften

    des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird

    kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten

    Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

    Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen

    die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada

    oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan

    ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten

    werden.

    Kontakt

    Claudia Nickolaus

    Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

    Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

    Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

    investor@mologen.com

    Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

    Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke

    oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende

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    zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.

    Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf

    geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,

    Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere

    Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft

    gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren

    darauf hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die

    tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen

    verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft

    gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der

    Veröffentlichung wiedergeben.

    23.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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