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MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch Großaktionär
MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
23.09.2016 13:59
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen
zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch
Großaktionär
Berlin, 23. September 2016 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN
DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitaltalerhöhung gegen Bareinlage mit
mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter vollständiger Ausnutzung des
gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes
Kapital 2015) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR
22.631.501 um bis zu EUR 11.315.750 auf bis zu EUR 33.947.251 durch Ausgabe
von bis zu 11.315.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage
erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016
gewinnanteilsberechtigt. Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank
mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im
Verhältnis 2:1 (für je zwei alte Aktien eine neue Aktie) zu einem
Bezugspreis in Höhe von EUR 1,20 je neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist
zum Bezug anzubieten.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können die
Aktionäre ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 4. Oktober 2016 bis
(einschließlich) zum 18. Oktober 2016 dauernden Bezugsfrist ausüben. Den
Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien
gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog.
Überbezug); den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch
auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu.
Die Global Derivative Trading GmbH (die "GDT"), die nach Kenntnis der
Gesellschaft knapp 24 % der bestehenden Aktien hält, hat eine verbindliche
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Verbindliche Zusagen
zu Zeichnung der Kapitalerhöhung und einer Wandelschuldverschreibung durch
Großaktionär
Berlin, 23. September 2016 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN
DE0006637200/WKN 663720) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitaltalerhöhung gegen Bareinlage mit
mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter vollständiger Ausnutzung des
gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes
Kapital 2015) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR
22.631.501 um bis zu EUR 11.315.750 auf bis zu EUR 33.947.251 durch Ausgabe
von bis zu 11.315.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Bareinlage
erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2016
gewinnanteilsberechtigt. Die neuen Aktien werden von einer Emissionsbank
mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im
Verhältnis 2:1 (für je zwei alte Aktien eine neue Aktie) zu einem
Bezugspreis in Höhe von EUR 1,20 je neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist
zum Bezug anzubieten.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das Angebot durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können die
Aktionäre ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 4. Oktober 2016 bis
(einschließlich) zum 18. Oktober 2016 dauernden Bezugsfrist ausüben. Den
Aktionären wird zusätzlich die Möglichkeit des Erwerbs solcher Aktien
gewährt, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden sind (sog.
Überbezug); den Aktionären steht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch
auf Zuteilung solcher Aktien im Rahmen des Überbezugs zu.
Die Global Derivative Trading GmbH (die "GDT"), die nach Kenntnis der
Gesellschaft knapp 24 % der bestehenden Aktien hält, hat eine verbindliche
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