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    DGAP-News  577  0 Kommentare MOLOGEN AG: Kapitalerhöhung durch Bezugsrechtsemission und Begebung einer Wandelschuldverschreibung - Seite 2


    unterstützt MOLOGEN bei der Transaktion als Berater.

    Einer der derzeitigen Großaktionäre, die Global Derivative Trading GmbH
    ("GDT"), hat die Zusage gegeben, ihre Bezugsrechte auszuüben und wird die
    Möglichkeit eines Überbezugs von nicht bezogenen neuen Aktien erhalten.
    Nicht bezogene Aktien werden nach Ende der Bezugsfrist im Rahmen einer
    internationalen Privatplatzierung qualifizierten Anlegern angeboten. In
    diesem Zusammenhang hat die TowerCrest Limited Liability Cooperation,
    Peking (China), ("TowerCrest") verbindlich zugesagt, bis zu 3,4 Mio. neue
    Aktien im Rahmen der Privatplatzierung zu erwerben. Zusätzlich wird MOLOGEN
    eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 2,54 Mio. an GDT
    begeben. Bei Vollplatzierung der Kapitalerhöhung und durch Ausgabe der
    Wandelschuldverschreibung werden dem Unternehmen voraussichtlich
    Bruttoerlöse von rund EUR 16 Mio. zufließen.

    "Der Mittelzufluss aus den Kapitalmaßnahmen ermöglicht uns die weitere
    Umsetzung des Strategieprogramms "Next Level". Dazu zählt insbesondere die
    Weiterentwicklung, Zulassung und Marktvorbereitung unserer
    vielversprechenden Krebsimmuntherapie Lefitolimod. Wir freuen uns, dass
    unser Hauptaktionär GDT wesentlich an der Kapitalerhöhung teilnehmen und
    auch die Wandelschuldverschreibung zeichnen wird. GDT leistet so erneut
    einen wertvollen Beitrag für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.
    Auch freuen wir uns, mit TowerCrest einen neuen und internationalen
    Investor zu gewinnen", sagt Walter Miller, Finanzvorstand der MOLOGEN AG.

    Bei vollständiger Platzierung der neuen Aktien sichern die Kapitalerhöhung
    sowie die Wandelschuldverschreibung die Finanzierung der Gesellschaft
    voraussichtlich bis ins vierte Quartal 2017.
    Zusage Bezugsrechte auszuüben und Begebung einer Wandelschuldverschreibung
    Der Großaktionär GDT, der nach Kenntnis der Gesellschaft knapp 24 % der
    bestehenden Aktien hält, hat eine verbindliche Zusage gegeben, seine
    Bezugsrechte in einem Umfang auszuüben, dass die GDT auch nach Eintragung
    der Durchführung der Kapitalerhöhung weiterhin in einem Umfang von rund 24%
    an dem dann erhöhten Grundkapital beteiligt ist. Anknüpfend an diese
    Festbezugserklärung hat die Gesellschaft der GDT die Möglichkeit eines
    Überbezugs von bis zu 1 Mio. nicht bezogener neuer Aktien und
    entsprechender Zuteilung zugesagt, wodurch die GDT im Falle einer
    Vollplatzierung der Kapitalmaßnahme im Ergebnis mit insgesamt bis zu knapp
    27% an dem erhöhten Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sein würde.
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