Kostenfalle Reiserücktritt - BGH verhandelt Streitfälle
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer eine gebuchte Reise nicht antreten kann, darf sie auf einen anderen übertragen lassen - aber das kann teuer werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Dienstag (12.00 Uhr), welche Zusatzkosten noch angemessen sind.
In den beiden Fällen geht es um Pauschalreisen nach Dubai und Thailand. Die Veranstalter erklärten sich zwar jeweils bereit, wegen Krankheit kurzfristig zwei Ersatz-Reisende mitzunehmen. Aber wegen der Umbuchungen bei der Fluggesellschaft sollte das einmal mindestens knapp 1500 Euro und einmal 3300 Euro zusätzlich kosten. Das hätte die Reisen mehr als doppelt so teuer gemacht. Als die Touristen lieber stornierten, sollten sie fast den gesamten Reisepreis als Entschädigung zahlen - und klagten. (Az.: X ZR 107/15, X ZR 141/15)
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Die Richter haben zu entscheiden, ob hier Rechte von Reisenden ausgehöhlt werden. Ob es am Dienstag ein Urteil gibt, ist unklar./sem/DP/zb