Undercover-Reportage
BGH lässt Revision nicht zu (FOTO)
Karlsruhe/Stuttgart (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
SWR Reportage "Hungerlohn am Fließband": BGH lässt Revision gegen
Stuttgarter OLG-Urteil nicht zu
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SWR Reportage "Hungerlohn am Fließband": BGH lässt Revision gegen
Stuttgarter OLG-Urteil nicht zu
Karlsruhe/Stuttgart. Im Rechtsstreit zwischen der Daimler AG und
dem Südwestrundfunk (SWR) wegen der Undercover-Reportage "Hungerlohn
am Fließband" hat der Bundesge-richtshof (BGH) in Karlsruhe die
Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom
8. Juli 2015 nicht zugelassen. Mit Beschluss vom 16. August 2016, der
dem SWR jetzt zuging, wies er eine Nichtzulassungsbeschwerde der
Daimler AG zurück (VI ZR 427/15).
Für die ARD-Sendung "Hungerlohn am Fließband" vom 13. Mai 2013
hatte der SWR-Reporter Jürgen Rose sich bei einer Stuttgarter
Leiharbeitsfirma anstellen lassen, wurde von dieser an eine
Logistikfirma verliehen und von dieser letztlich als
Werkvertrags-Mitarbeiter im Motorenwerk der Daimler AG in
Stuttgart-Untertürkheim eingesetzt. Dabei erzielte er einen
Stundenlohn von 8,19 Euro, Leiharbeiter bei Daimler bekamen zu jener
Zeit mehr als 17 Euro pro Stunde. Der Film zeigte, dass Menschen über
Werkverträge beschäftigt und in die dortigen Betriebsabläufe
integriert waren, jedoch so wenig verdienten, dass sie ihren
Unterhalt über eine Hartz-IV-Aufstockung sichern mussten. Der Film
erfuhr ein breites Echo in der Öffentlichkeit und auch in der
Politik. Unter anderem beriet der Bundestag erst vorige Woche über
eine Reform der Rechtsverhältnisse bei Leiharbeit und Werkverträgen.
Die Daimler AG hatte gegen die weitere Ausstrahlung der verdeckt
gedrehten Aufnahmen geklagt, war aber sowohl vor dem Landgericht
Stuttgart wie dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Auch die
Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos.
OTS: SWR - Südwestrundfunk
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7169
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2
Pressekontakt:
Wolfgang Utz, Tel. 0711 929 11030, wolfgang.utz@SWR.de
dem Südwestrundfunk (SWR) wegen der Undercover-Reportage "Hungerlohn
am Fließband" hat der Bundesge-richtshof (BGH) in Karlsruhe die
Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom
8. Juli 2015 nicht zugelassen. Mit Beschluss vom 16. August 2016, der
dem SWR jetzt zuging, wies er eine Nichtzulassungsbeschwerde der
Daimler AG zurück (VI ZR 427/15).
Für die ARD-Sendung "Hungerlohn am Fließband" vom 13. Mai 2013
hatte der SWR-Reporter Jürgen Rose sich bei einer Stuttgarter
Leiharbeitsfirma anstellen lassen, wurde von dieser an eine
Logistikfirma verliehen und von dieser letztlich als
Werkvertrags-Mitarbeiter im Motorenwerk der Daimler AG in
Stuttgart-Untertürkheim eingesetzt. Dabei erzielte er einen
Stundenlohn von 8,19 Euro, Leiharbeiter bei Daimler bekamen zu jener
Zeit mehr als 17 Euro pro Stunde. Der Film zeigte, dass Menschen über
Werkverträge beschäftigt und in die dortigen Betriebsabläufe
integriert waren, jedoch so wenig verdienten, dass sie ihren
Unterhalt über eine Hartz-IV-Aufstockung sichern mussten. Der Film
erfuhr ein breites Echo in der Öffentlichkeit und auch in der
Politik. Unter anderem beriet der Bundestag erst vorige Woche über
eine Reform der Rechtsverhältnisse bei Leiharbeit und Werkverträgen.
Die Daimler AG hatte gegen die weitere Ausstrahlung der verdeckt
gedrehten Aufnahmen geklagt, war aber sowohl vor dem Landgericht
Stuttgart wie dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Auch die
Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos.
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