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    Undercover-Reportage  372  0 Kommentare BGH lässt Revision nicht zu (FOTO)

    Karlsruhe/Stuttgart (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    SWR Reportage "Hungerlohn am Fließband": BGH lässt Revision gegen
    Stuttgarter OLG-Urteil nicht zu

    Karlsruhe/Stuttgart. Im Rechtsstreit zwischen der Daimler AG und
    dem Südwestrundfunk (SWR) wegen der Undercover-Reportage "Hungerlohn
    am Fließband" hat der Bundesge-richtshof (BGH) in Karlsruhe die
    Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom
    8. Juli 2015 nicht zugelassen. Mit Beschluss vom 16. August 2016, der
    dem SWR jetzt zuging, wies er eine Nichtzulassungsbeschwerde der
    Daimler AG zurück (VI ZR 427/15).

    Für die ARD-Sendung "Hungerlohn am Fließband" vom 13. Mai 2013
    hatte der SWR-Reporter Jürgen Rose sich bei einer Stuttgarter
    Leiharbeitsfirma anstellen lassen, wurde von dieser an eine
    Logistikfirma verliehen und von dieser letztlich als
    Werkvertrags-Mitarbeiter im Motorenwerk der Daimler AG in
    Stuttgart-Untertürkheim eingesetzt. Dabei erzielte er einen
    Stundenlohn von 8,19 Euro, Leiharbeiter bei Daimler bekamen zu jener
    Zeit mehr als 17 Euro pro Stunde. Der Film zeigte, dass Menschen über
    Werkverträge beschäftigt und in die dortigen Betriebsabläufe
    integriert waren, jedoch so wenig verdienten, dass sie ihren
    Unterhalt über eine Hartz-IV-Aufstockung sichern mussten. Der Film
    erfuhr ein breites Echo in der Öffentlichkeit und auch in der
    Politik. Unter anderem beriet der Bundestag erst vorige Woche über
    eine Reform der Rechtsverhältnisse bei Leiharbeit und Werkverträgen.

    Die Daimler AG hatte gegen die weitere Ausstrahlung der verdeckt
    gedrehten Aufnahmen geklagt, war aber sowohl vor dem Landgericht
    Stuttgart wie dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Auch die
    Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos.

    OTS: SWR - Südwestrundfunk
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/7169
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2

    Pressekontakt:
    Wolfgang Utz, Tel. 0711 929 11030, wolfgang.utz@SWR.de



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