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    Gesetzesentwurf verzögert  3773  3 Kommentare Deutschland, dein Verbraucherschutz: Das war's erstmal wieder mit der Sammelklage

    Es wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein: Infolge des VW-Abgasskandals hatte die Bundesregierung deutschen Verbrauchern erstmals die Möglichkeit einer Sammelklage in Aussicht gestellt. Medienberichten zufolge ist dieses Thema nun wieder vom Tisch.

    Stellen Sie sich Folgendes vor: Wie jeden Morgen wollen Sie Ihre Kinder wecken, diese klagen plötzlich über Bauchschmerzen und Übelkeit, noch dazu zeichnet sich ein Hautausschlag am Körper ab. Zunehmend weisen auch andere Bewohner aus der Nachbarschaft diese Symptome auf, nach längeren Untersuchungen stellt sich heraus: Die Trinkwasservorräte der Stadt sind mit Blei verseucht. Aus Kostengründen hatte die städtische Umweltbehörde bei der Umstellung der Trinkwasserversorgung auf den Zusatz von korrosionshemmenden Chemikalien verzichtet. Das Wasser, welches nun aus einem nahegelegenen Fluss, anstatt wie früher aus der Nachbarregion bezogen wird, ist derart aggressiv, dass es das Blei aus den Rohren gelöst hat. Die besagte Behörde leugnet jegliche Schuld an den gesundheitlichen Problemen, stellt in eigenen Untersuchungen sogar noch fest, dass sich die Wasserqualität nicht verschlechtert habe.

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    Zusammen ist man weniger allein

    Was tun Sie als Betroffener? Die Stadt verklagen? So ganz allein? Wenig aussichtsreich. Dazu sind rechtliche Schritte bei den meisten Leuten noch immer eine Frage des Geldes. Da trifft es sich gut, wenn man sich mit anderen Geschädigten zusammenfinden und eine gemeinsame Klage - eine Sammelklage - einreichen kann. Das erleichtert auch die Beweislast, beantwortet sich doch die Frage nach der tatsächlichen Schädigung einer Person mit zunehmender Klägerzahl von selbst.

    Die Sammelklage verleiht Einzelpersonen im Zivilverfahren also mehr Macht, Druck auf große Gegnerparteien, wie Verwaltungsorgane und Konzerne auszuüben und ist ein gern genutztes Instrument in den Vereinigten Staaten von Amerika. So kam es auch im besagten Fall der amerikanischen Arbeiterstadt Flint zum Einsatz, in der hunderttausende Bewohner am bleiverseuchten Wasser erkrankten und in der Barack Obama Anfang des Jahres sogar den Notstand ausgerufen hatte. Die richterliche Entscheidung steht noch aus. 

    Deutsche Verbraucher - Kunden zweiter Klasse?

    Im deutschen Rechtssystem gibt es das Prinzip der Gruppenzugehörigkeit bislang nicht, jeder einzelne Kläger muss seine individuelle, durch den Schädiger hervorgerufenen Betroffenheit selbst nachweisen. Entsprechend unterschiedlich verlief bisher auch der Umgang von VW mit seiner Kundschaft: Während US-Kunden im Zuge des Abgasskandals zu Beginn des Jahres eine Entschädigungsleistung von je 1.000 Dollar erhielten, mussten deutsche Kunden in die Röhre gucken. VW selbst begründete dies mit der Aussage, dass sich die Kunden in Übersee auf längere Wartezeiten bis zur Lösungsfindung einstellen müssten.

    Unter Beobachtern herrscht jedoch weitgehende Einigkeit, dass diese Ungleichbehandlung aus den unterschiedlichen Rechtsmöglichkeiten der Geschädigten resultierte. Die Angst des Autoherstellers vor der Schlagkraft der amerikanischen Sammelklage war groß, nach Meinung des Rechtsanwalts Julius Reiter vermittelte VW seinen deutschen Kunden damit aber das Gefühl, Verbraucher zweiter Klasse zu sein (Quelle: "Handelsblatt"). Im Rahmen einer Stiftungsinitiative will Reiter auch deutschen Kunden eine Massenklage gegen den Konzern ermöglichen. 

    Erste Fortschritte waren schon da

    Auf solcherlei Hilfsmaßnahmen wäre man hierzulande womöglich gar nicht erst angewiesen, hätte die Bundesregierung ihr bisheriges Bemühen um eine deutsche Variante der Sammelklage nicht auf die lange Bank geschoben. So war es Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der vor einem Jahr erklärte, dass eine Musterklage die beste Lösung für Kunden sei, um sich gegen unlautere Geschäftpraktiken zu wehren. Im Herbst 2015 lagen der Spitze des Verbraucherministeriums bereits "Eckpunkte" für einen diesbezüglichen Gesetzestext vor, diese sollten einer weiteren E-Mail zufolge jedoch "nochmal überprüft" werden. 

    Laut Informationen der Recherchekooperation von "Süddeutscher Zeitung", "NDR" und "WDR" wird die Reform nun wohl auch nicht mehr vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr zustandekommen. Union und SPD schieben sich gegenseitig die Schuld dafür in die Schuhe, von einer Stellungnahme von "hausinternem Schriftverkehr" sieht das Justizministerium ab.

    Nach Ansicht von Ottmar Lell von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sei es höchste Zeit für solch eine Kagemöglichkeit. "Wir waren fest der Auffassung, dass die Musterfeststellungsklage jetzt kommt und sind enttäuscht worden. Das ist natürlich jetzt für uns bitter", sagte er der "tagesschau".

     



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