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     1147  0 Kommentare Der 24 Milliarden-Endlager-Fonds … und was Anleger von E.ON und RWE jetzt wissen müssen

    Quelle: Public Domain.
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    Am 19.10. hat das Kabinett auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Gabriel eine Gesetzesvorlage gebilligt, welche den Rahmen für die kerntechnische Entsorgung des radioaktiven Mülls setzt. In Berlin soll ein Stiftungsfonds eingerichtet werden, in den die AKW-Konzerne jeweils Milliarden einzahlen müssen. Dabei sind allerdings einige Details zu beachten.

    Der Stiftungsfonds

    Das Kuratorium, also sozusagen der Aufsichtsrat, besteht aus Vertretern der Finanz-, Wirtschafts- und Umwelt-Ministerien. Es bestellt drei geeignete Vorstände, die über „große Erfahrung in der Anlage und dem Management bedeutender Vermögen“ verfügen müssen.

    Im Normalfall würde sich das Stiftungsvermögen über die Jahre durch Zinsen und Zinseszinsen automatisch mehren. Im jetzigen Umfeld wird dies jedoch gar nicht so einfach. Im schlimmsten Fall müssen sogar Minuszinsen in Kauf genommen werden.

    Die richtige Anlagestrategie des Fonds wird deshalb in den kommenden Jahren ein heikles Themas sein. Sollte der Vorstand sich beispielsweise jetzt für eine längerfristige Anlage entscheiden und danach die Inflation losgallopieren, dann droht eine Kostenexplosion. Nicht umsonst ist die Bundesbank als beratendes Gremium im Gesetz vorgesehen.

    Der Fonds ist allerdings nicht für die Mittelverwendung zuständig. Er muss lediglich dafür sorgen, dass jederzeit genug Liquidität zur Verfügung steht, um dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die jeweils anfallenden Kosten zu erstatten. Hierzu gehören der Betrieb von Zwischenlagern und die geplante Entsorgung der radioaktiven Abfälle.

    Die Übertragung auf eine Tochtergesellschaft des Bundes erfolgt für die meisten Zwischenlager übrigens erst in den Jahren 2019 und 2020. Bis dahin müssen die Stromkonzerne die laufenden Kosten noch selbst tragen. Ein weiterer Punkt, der mir aufgefallen ist, besteht darin, dass die Unternehmen keinen Einfluss auf eine sparsame Mittelverwendung haben.

    Die Details zu den Einzahlungen

    Allein schon deshalb erscheint es geradezu notwendig, dass sich die Stromkonzerne über einen Fixbetrag von einer weiteren Haftung freistellen können. Genau das ist im Gesetz auch vorgesehen. Insgesamt sollen so mindestens 23,6 Mrd. Euro zusammenkommen. Hinzu kommen nämlich noch Zinsen in Höhe von 4,56 %, die ab dem 1. Januar 2017 berechnet werden.

    Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass die Stromkonzerne sofort alles auf einmal überweisen und das müssen sie auch nicht. Der geforderte Betrag teilt sich in einen Grundbetrag und einen 35,5-prozentigen Risikoaufschlag auf. Ersterer deckt die aktuell erwartete Kostenentwicklung ab, letzterer dient als Sicherheit, falls sich unvorhergesehene Ausgaben ergeben, was in diesem Fall wahrscheinlich ist.

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