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     509  0 Kommentare EMERITA gibt bekannt, dass das Gericht in Sevilla im Berufungsverfahren zu Aznalcóllar zugunsten von Emerita entschieden hat

     

    EMERITA gibt bekannt, dass das Gericht in Sevilla im Berufungsverfahren zu Aznalcóllar zugunsten von Emerita entschieden hat

     

    Toronto, Ontario, 28. Oktober 2016 – Emerita Resources Corp. (das „Unternehmen“ oder „Emerita“) (TSX-V: EMO) freut sich bekannt zu geben, dass das Landesgericht von Sevilla, ein Berufungsgericht, in Bezug auf Emeritas Berufung gegen das Urteil des Gerichts der ersten Instanz, wonach es keine ausreichenden Beweise für eine kriminelle Handlung im Ausschreibungsverfahren zum Projekt Aznalcóllar gebe (siehe Pressemeldung vom 25. November 2015), nunmehr zugunsten von Emerita entschieden hat.

     

    Das Ausschreibungsverfahren zum Projekt Aznalcóllar bestand aus zwei Phasen. In der ersten Phase wurden die Bieter aufgefordert, detaillierte Informationen zu ihren Unternehmen sowie entsprechende Branchenkenntnisse anzuführen. In der zweiten Phase war ein detaillierter Plan für die Erschließung des Projekts Aznalcóllar vorzulegen. Nach Abschluss der ersten Phase des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens stellte der für die Vergabe des Projekts Aznalcóllar zuständige andalusische Regierungsausschuss (der „Ausschuss“) fest, dass Emerita und eine aus Minorbis und Grupo Mexico bestehende Bietergemeinschaft („Minorbis-Grupo Mexico“) als einzige qualifizierte Bieter in Frage kämen.

     

    Das Berufungsverfahren wurde von vier Richtern des Landesgerichts in Sevilla (das „Gericht“) geleitet, die in ihrem 59-seitigen Urteil einstimmig zugunsten von Emerita entschieden haben. Das Urteil der Richter basierte auf folgenden Punkten: (i) Minorbis-Grupo Mexico hat die erforderliche Dokumentation, wie sie im Ausschreibungsverfahren verlangt wurde, nicht beigebracht; (ii) der Ausschuss hat es verabsäumt, die technischen Verdienste der Angebote zu berücksichtigen; und (iii) die Erteilung der Bergbaurechte für das Projekt Aznalcóllar an das Unternehmen Los Frailes Mining, das sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligt hat, verstößt gegen die für öffentliche Ausschreibungen geltenden spanischen Gesetze.

     

    Die Richter befanden, dass es Beweise für grobe Fahrlässigkeit und Fehlverhalten gebe und wiesen auf einen möglichen Nachweis von Korruption und Tatsachenverdrehung hin. Aus diesem Grund hat das Gericht angeordnet, das Strafverfahren gegen den Ausschuss neu aufzurollen.

     

    Emeritas spanischer Anwalt hat die wichtigsten Erkenntnisse des Gerichtsurteils nachfolgend zusammengefasst.

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