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     738  0 Kommentare Merus gibt positive Entscheidungen in Europa und Japan für Patente zu genetisch veränderten Mäusen für verbreitete leichte Ketten menschlicher monoklonaler Antikörper bekannt - Seite 2

    Zukunftsgerichtete Aussagen
    Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen hinsichtlich der Stärke unseres geistigen Eigentums, der Angemessenheit und der Dauer des Schutzes unseres geistigen Eigentums, der breiten Anwendbarkeit der Biclonic®-Technologie für bispezifische Antikörper zur Behandlung von Krebs und anderer Erkrankungen sowie des Behandlungspotenzials unserer Produktkandidaten bispezifischer Antikörper.

    Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements. Diese Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: wir haben erhebliche Verluste erlitten, erzielen derzeit keine Gewinne und werden möglicherweise überhaupt nicht profitabel werden; unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder bispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; die unbewiesene Annahme der therapeutischen Intervention unserer Biclonics®-Technologie; mögliche Probleme bei der Validierung und Entwicklung begleitender Diagnostika, die unsere Entwicklungsstrategie beeinträchtigen könnten; unsere begrenzte Betriebslaufzeit; wirtschaftliche, politische, aufsichtsrechtliche und sonstige mit internationalen Geschäften verbundenen Risiken; Wechselkursschwankungen oder Aufgabe des Euro; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche unerwünschte Ereignisse/Nebenwirkungen bei der Verwendung von Immuntherapien bei Krebs; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; wir können teuren und schädigenden Haftungsansprüchen ausgesetzt sein; Zulassungsbeschränkungen oder Rücknahme vom Markt; eine internationale Marktzulassung wird nicht erteilt; Einhaltung der umwelt-, gesundheits-, und sicherheitsbezogenen Gesetze und Vorschriften; Anti-Provisionsregelungen, Betrug, Missbrauch und sonstige Gesundheitsgesetze und Verordnungen, die uns möglichen strafrechtlichen Sanktionen aussetzen; vor kurzem in Kraft getretene oder künftige Rechtsvorschriften; eine erfolgreiche Durchsetzung gegen andere Pharmaunternehmen ist nicht möglich; mögliche Konkurrenz durch andere Pharmaunternehmen, wenn unsere Produkte nicht die Orphan-Drug-Kennzeichnung erhalten oder diese wieder verlieren; die Möglichkeit, dass Regierungsbehörden und Krankenkassen ggf. nicht adäquate Erstattungsmaßnahmen und eine entsprechende Preispolitik zur Unterstützung unserer Produkte etablieren; unsere Produktkandidaten erhalten auf dem Markt nicht die gewünschte Akzeptanz durch die Ärzteschaft; unsere mangelnde Erfahrung im Verkauf und im Marketing der Produkte und mangelnde interne Fähigkeiten; mögliche Konkurrenz durch Biosimilars; unsere Abhängigkeit gegenüber Dritten zur Durchführung unserer klinischen Studien und die Leistungsfähigkeit dieser Dritten ist nicht zufriedenstellend; unsere Abhängigkeit gegenüber Dritten bezüglich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer eigenen Technologie; unsere Patente werden für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden; mögliche Klagen aufgrund von mutmaßlichen Verstößen gegen das geistige Eigentum Dritter; angemessener Schutz unserer Marken; Laufzeitverlängerungen für Patente, die unsere Produkte umfassen, werden nicht erteilt; mögliche Probleme, unsere Rechte an geistigem Eigentum in bestimmten Ländern zu schützen; Änderung der Patentgesetze in den USA; Schutz der Vertraulichkeit unserer Geschäftsgeheimnisse; Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Veruntreuung von geistigem Eigentum Dritter durch unser Unternehmen oder Mitarbeiter unseres Unternehmens oder sonstige Ansprüche auf Eigentum, das wir als geistiges Eigentum unseres Unternehmens ansehen; Einhaltung von Patentvorschriften; potenzielle Systemausfälle; unsere Fähigkeit, wichtige Mitarbeiter im Unternehmen zu halten bzw. einzustellen; Probleme bei der Bewältigung unseres Wachstums; der Preis unserer Stammaktien können stark schwanken; bestimmte Anteilsinhaber und Mitglieder des Vorstands halten eine Mehrheit der ausgegebenen Anteile und üben eine erhebliche Kontrolle über das Unternehmen aus; ein erheblicher Teil unserer gesamten umlaufenden Anteile dürfen auf dem Markt verkauft werden; Vorschriften unserer Satzung oder des niederländischen Gesellschaftsrechts verhindern die Annahme günstiger Akquisitionsangebote oder eine vorteilhafte Änderung der Unternehmenskontrolle; wir verlieren ggf. unseren Status eines ausländischen privaten Emittenten, was mit erheblichen Ausgaben verbunden ist; und durch ungünstige oder fehlende Untersuchungen und -berichte von Analysten kann der Preis unserer Stammaktien fallen.

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