Volkswagen - Privilegien
Das süße Leben eines VW-Vorstands: Privatflüge in Firmenjets - Millionen Rückzahlung gefordert
Das Leben kann so schön sein. Millionengehälter, Millionenboni und sonstige Zusatzleistungen, die man sich mitsamt Anhang dann mal so genehmigt, weil das gang und gebe ist. Eine Frage der Firmenkultur… wenn alle mitmachen. Die Rede ist vom Abgas-Skandal gebeutelten Volkswagen-Konzern und Sonderleistungen in Millionenhöhe.
Schluss mit Sonderleistungen
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, hat der VW-Konzern seinen Vorständen Sonderleistungen gestrichen und Rückzahlungen von Reisekosten in Millionenhöhe verlangt. Auslöser waren demnach massiv gestiegene Kosten für private Flüge in den Firmenjets des Autobauers. Der Aufsichtsrat verschärfte daraufhin den sogenannten Nebenleistungskatalog für Vorstände. Ein VW-Sprecher bestätigte, dass der Nebenleistungskatalog „im Jahr 2014 konkretisiert wurde“.
Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ nutzten die VW-Vorstände jahrelang die Konzernflieger für Privatreisen. Volkswagen unterhält eine eigene Flotte mit neun Jets am Flughafen Braunschweig. Einige Top-Manager flogen sogar mit der ganzen Familie im Firmenjet in den Urlaub. Dafür zahlten sie maximal Linienflug-Preise.
Drohen steuerrechtliche Konsequenzen?
2014 ließ der damalige Aufsichtsratschef Ferdinand Piech die Reisekosten seiner Vorstände einzeln untersuchen und forderte eine Rückerstattung. Alle neun Konzernvorstände zahlten das Geld zurück, darunter der damalige Vorstandschef Martin Winterkorn, der heutige Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch, Audi-Chef Rupert Stadler sowie der langjährige Einkaufsvorstand Garcia Sanz. Meist handelte es sich um sechsstellige Summen, in Einzelfällen waren es auch mehr als eine Million Euro. Zu den Privilegien gehörten außerdem äußerst günstige Mieten in VW-eigenen Häusern, die mittlerweile auf marktübliche Preise angehoben wurden.
Der Konzern beauftragte im vergangenen Jahr eine Kanzlei mit einem Rechtsgutachten zu möglichen steuerrechtlichen Folgen. „Die Ausgaben wurden nach den geltenden steuerlichen Grundsätzen korrekt behandelt“, so ein VW-Sprecher zur Zeitung.