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     1282  0 Kommentare USIMINAS gibt eine weitere Verlängerung der Frist für das Zustimmungsgesuch zu seinen ausstehenden Anleihen bekannt - Seite 2

    Inhaber von Anleihen, die zuvor eine Zustimmung gemäß dem Consent Solicitation Statement gegeben hat, müssen keine erneute Zustimmung erteilen und keine weiteren Schritte unternehmen. Inhaber von Anleihen, die bisher noch keine Zustimmung erteilt haben, sollten den Anweisungen des Consent Solicitation Statement folgen und können das bereits verteilte Zustimmungsformular zum Zweck der Erteilung ihrer Zustimmung verwenden.

    Mit Ausnahme der in dieser Pressemitteilung beschriebenen Änderungen bleiben alle anderen Bedingungen des Consent Solicitation Statement unverändert. Inhaber der Anleihen werden dringend dazu aufgefordert, das Consent Solicitation Statement und das entsprechende Formular zum Zustimmungsgesuch über die genauen Bedingungen des Zustimmungsgesuchs und das Verfahren zur Erteilung der Zustimmung lesen.

    Das Zustimmungsgesuch erfolgt ausschließlich zu den im Consent Solicitation Statement festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Das Unternehmen kann, wie im Consent Solicitation Statement beschrieben, das Zustimmungsgesuch nach eigenem Ermessen jederzeit beenden, weiter verlängern oder ergänzen.

    Bei Fragen zu den Bestimmungen des Zustimmungsgesuches wenden Sie sich bitte an BofA Merrill Lynch unter den Rufnummern (888) 292-0070 (gebührenfrei) oder (646) 855-8988 (R-Gespräch). Merrill Lynch ist der Solicitation Agent für das Zustimmungsgesuch (der „Solicitation Agent"). Unterstützung beim Ausfüllen und der Übermittlung des Zustimmungsformulars sowie zusätzliche Kopien des Consent Solicitation Statement, des Zustimmungsformulars oder anderer einschlägiger Dokumente erhalten Sie bei D.F. King & Co., Inc. (die „Informationsstelle") telefonisch unter (212) 269-5550 (R-Gespräch) oder (877) 478-5045 (gebührenfrei) oder schriftlich unter 48 Wall Street, 22nd Floor, New York, New York 10005.

    Wichtiger Hinweis
    Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Consent Solicitation Statement und dem entsprechenden Zustimmungsformular gelesen werden. Weder das Unternehmen noch der Emittent, der Treuhänder, der Solicitation Agent oder die Informationsstelle geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Inhaber der Anleihen dem Verzicht gemäß dem Zustimmungsgesuch zustimmen sollen oder nicht. Inhaber von Anleihen dürfen den Inhalt dieser Pressemitteilung, des Consent Solicitation Statement oder aller damit zusammenhängenden Unterlagen nicht als rechtliche, wirtschaftliche oder steuerliche Beratung auslegen. Den Inhabern von Anleihen wird empfohlen, ihren eigenen Rechtsanwalt, Unternehmensberater und Steuerberater in Bezug auf rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Fragen betreffend des Zustimmungsgesuchs zu konsultieren.

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    PR Newswire (dt.)
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    USIMINAS gibt eine weitere Verlängerung der Frist für das Zustimmungsgesuch zu seinen ausstehenden Anleihen bekannt - Seite 2 BELO HORIZONTE, Brasilien, 24. Dezember 2016 /PRNewswire/ - Usinas Siderúrgicas de Minas Gerais S.A. - USIMINAS, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gemäß den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien (das „Unternehmen"), und seine …