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     340  0 Kommentare VW Skandal - Nächstes Urteil gegen VW - Landgericht Braunschweig verurteilt VW zur Rücknahme eines Tiguan

    Lahr (ots) - Das Landgericht Braunschweig hat am 29.12.2016 unter
    dem Az. 6 O 58/16 ein Urteil gegen die Volkswagen AG auf Rücknahme
    eines VW Tiguan erlassen. Das Urteil richtet sich gegen VW direkt und
    nicht gegen einen Vertragshändler. Soweit ersichtlich handelt es sich
    dabei neben dem Urteil des Landgerichts Hildesheim, 3 O 139/16 erst
    um das zweite Urteil, welches gegen die Volkswagen AG direkt ergangen
    ist. Soweit ersichtlich wurde erstmals die Volkswagen AG aus einem
    geschlossenen Kaufvertrag verurteilt.

    Der Kläger hatte im August 2012 von der Volkswagen AG (nicht von
    einem Vertragshändler!) einen VW Tiguan gekauft, in dem der
    Dieselmotor EA 189 verbaut ist. Die Volkswagen AG wurde unter
    Fristsetzung aufgefordert, den Mangel zu beheben. Mit Schreiben vom
    09.12.2015, als noch nicht nachgebessert war, erklärte der Kläger den
    Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Volkswagen AG erkannte diesen nicht an
    und verwies den Kläger auf den Klageweg. Deshalb erhob der Kläger bei
    dem Landgericht Braunschweig Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises
    abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 60.693
    Kilometer.

    Das Landgericht Braunschweig gab der Klage nunmehr im Wesentlichen
    statt. Es urteilte, dass dem Kläger ein Rücktrittsrecht zusteht. Ein
    Sachmangel liegt nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig bereits
    deshalb vor, weil das Fahrzeug ein Software-Update durchlaufen muss,
    um insbesondere die entsprechenden Auflagen des
    Kraftfahrt-Bundesamtes zu erfüllen um dadurch die Gefahr zu
    vermeiden, die Betriebserlaubnis zu verlieren. Der Rücktritt aufgrund
    dieses Mangels sei begründet. Insbesondere sei der Mangel nach
    Ansicht des Landgerichts in Braunschweig nicht unerheblich. Der
    erhebliche zeitliche Aufwand für die Beseitigung des Mangels spreche
    deshalb eindeutig dagegen, dass die Pflichtverletzung der Volkswagen
    AG unerheblich ist. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die
    Verwendung der Software bewusst erfolgt war, weshalb es einen
    Widerspruch darstelle, den Mangel vorsätzlich herbeizuführen und
    andererseits die Pflichtverletzung als unerheblich zu bezeichnen.
    Unter Berücksichtigung einer Gesamtkilometerlaufleistung von 350.000
    km zog das Landgericht Braunschweig eine Nutzungsentschädigung i.H.v.
    6469,37 EUR von dem ursprünglichen Kaufpreis ab.

    Neben dem erst kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts
    Hildesheim ist nunmehr ein weiteres Urteil gegen VW, dieses mal sogar
    vor dem "Heimatgericht" in Braunschweig.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
    führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal
    mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits
    mehr als 1.000 ca. 1.500 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich
    zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de



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