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    EANS-Hauptversammlung  715  0 Kommentare Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung

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    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

    am Dienstag, dem 28. März 2017, um 10:30 Uhr,
    im Steiermarksaal/Grazer Congress,
    8010 Graz, Schmiedgasse 2

    stattfindenden 110. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit
    dem Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.

    A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
    Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2016

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
    31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2016

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

    6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
    für das Geschäftsjahr 2017

    7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

    Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der
    ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 7. März 2017,
    gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
    (www.andritz.com) veröffentlicht und werden auch in der
    Hauptversammlung aufliegen:

    - Einberufung - Beschlussvorschläge des Vorstands und des
    Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten -
    Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Lagebericht -
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht -
    Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 - Bericht des
    Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG - Erklärungen
    gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl
    in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 - Formulare für die
    Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

    C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)

    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
    Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
    Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
    schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
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