EANS-Hauptversammlung
Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Dienstag, dem 28. März 2017, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
stattfindenden 110. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit
dem Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
jeweils für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2017
7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 7. März 2017,
gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
(www.andritz.com) veröffentlicht und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
- Einberufung - Beschlussvorschläge des Vorstands und des
Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten -
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Lagebericht -
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht -
Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 - Bericht des
Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG - Erklärungen
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl
in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 - Formulare für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
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