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    EANS-Hauptversammlung  715  0 Kommentare Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
    solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag
    samt Begründung enthalten.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
    depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
    einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
    Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
    darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre
    seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
    durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
    erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals
    erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
    denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

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    Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
    Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der
    schriftliche Antrag (Unterschrift erforderlich) zur Aufnahme eines
    weiteren Tagesordnungspunkts muss der Gesellschaft samt obigem
    Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
    Hauptversammlung, somit spätestens am 7. März 2017, an ihrer
    Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung
    Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, zugehen.

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren
    Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
    der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
    Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
    verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
    betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
    allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
    der Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) zugänglich
    gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
    Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
    Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
    depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
    einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
    Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
    darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
    sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
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    EANS-Hauptversammlung Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, dem 28. März 2017, um 10:30 Uhr, im …