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    DGAP-News: Elmos Semiconductor AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf


    Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse


    06.03.2017 / 16:18



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 / Aktienrückkaufprogramm

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    Dortmund, 6. März 2017: Der Vorstand der Elmos Semiconductor AG (FSE: ELG), Dortmund, hat am 2. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in einem Umfang bis zu 10% des Grundkapitals Gebrauch zu machen. Danach ist die Elmos Semiconductor AG ermächtigt, bis zum 7. Mai 2020 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs am Erwerbstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.



    Der Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Aktien darf auf Grundlage der Beschlüsse insgesamt 10.000.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht übersteigen. Insgesamt sollen höchstens 450.000 eigene Aktien (ISIN DE0005677108) (entspricht rund 2,24 % des derzeitigen Grundkapitals der Elmos Semiconductor AG) zurück erworben werden. Der Rückkauf erfolgt über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Rückkauf soll am 7. März 2017 beginnen und bis zum 31. Dezember 2017 beendet sein. Die zu erwerbenden Aktien können zu allen in der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet auch die Bedienung der ausstehenden Aktienoptionsprogramme, um so u.a. eine weitere Verwässerung bestehender Aktionäre zu vermeiden.

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